Prozess: Wer zahlt für die Tierarztbehandlung von Fundkatze?

Würzburg/Ebern (dpa/lby) - Wer für die Tierarztbehandlung einer Fundkatze zahlen muss, soll heute das Verwaltungsgericht Würzburg klären. Eine Tierärztin behandelte laut Gericht eine zu ihr gebrachte angefahrene Katze.
dpa |
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Würzburg/Ebern (dpa/lby) - Wer für die Tierarztbehandlung einer Fundkatze zahlen muss, soll heute das Verwaltungsgericht Würzburg klären. Eine Tierärztin behandelte laut Gericht eine zu ihr gebrachte angefahrene Katze. Doch niemand will dafür zahlen. Nun klagt die Ärztin über eine Verrechnungsstelle, an die sie ihre Forderung abgegeben hat, gegen die Verwaltungsgemeinschaft Ebern im unterfränkischen Landkreis Haßberge. In Ebern war die Katze gefunden worden. Es geht um gut 500 Euro. Die Gemeinde des Fundortes gilt per Gesetz als sogenannte Fundbehörde.

Menschen, die ein Tier finden, könnte der Prozess helfen zu entscheiden, wohin sie das Tier bringen: in ein Tierheim, zu einem Tierarzt oder zur Gemeinde. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte 2018 in mehreren Fällen, dass Gemeinden nicht zahlen müssen, wenn die Tiere nicht direkt bei ihnen abgeliefert werden.

Im aktuellen Fall gab es laut der Ärztin aber vorab eine Zusage des Veterinäramtes, dass die Gemeinden die Kosten zwischenzeitlich übernähmen. Das zuständige Landratsamt bestätigte, dass es ein Rundschreiben gab - verneint aber eine zugesicherte Kostenübernahme.

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