Geldstrafe für Störaktion bei AKW-Sprengung

Ein Kernkraft-Aktivist kletterte 2024 auf einen Strommast, um die Sprengung der Kühltürme des AKW Grafenrheinfeld zu verzögern. Das kommt ihn nun teuer zu stehen.
von  dpa
Der 38-Jährige sagte, er habe mit seinem friedlichen Protest ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen.
Der 38-Jährige sagte, er habe mit seinem friedlichen Protest ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen. © Pia Bayer/dpa

Ein Kernkraft-Aktivist ist wegen einer Störaktion vor der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld im vorigen Jahr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Schweinfurt sprach den 38-Jährigen des Hausfriedensbruchs schuldig und verhängte 80 Tagessätze zu je 50 Euro.

Der Mann war vor der Sprengung am 16. August 2024 auf einen Strommast innerhalb eines vorher ausgewiesenen Sperrbereichs geklettert und hatte die Sprengung damit um rund eineinhalb Stunden verzögert. Mit seinem friedlichen Protest habe er ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen, erklärte der 38-Jährige in seinen letzten Worten. Zuvor hatte er keine Angaben zur Sache machen wollen.

"Ein legitimes Ziel sollte man auch mit legitimen Mitteln umsetzen", befand die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Sie hatte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen gefordert. Gegen einen Strafbefehl hatte der Mann Einspruch erhoben, deshalb kam es zum Prozess. 

Aktivist wollte mit AKW-Leitung sprechen

Mehrere am damaligen Einsatz beteiligte Polizisten schilderten vor Gericht, wie der Mann bereits am Tag vor der Störaktion in ein nahegelegenes Waldstück gegangen war und sich dort versteckt hatte. Ein Bekannter des Mannes hatte am Tag der Sprengung über eine Chat-Nachricht von der Aktion erfahren und die Polizei informiert. 

Zahlreiche Beamte versuchten daraufhin zunächst erfolglos, den Mann zu überreden, von dem Strommast herunterzukommen. Der 38-Jährige habe aber gefordert, erst mit den Leitern des AKW zu sprechen. In der Hoffnung, die Aktion damit schneller zu beenden, ging die Polizei darauf ein. Doch auch dieser Austausch reichte dem Mann nicht aus. Erst nach mehr als einer Stunde ließ er sich ohne Gegenwehr von Polizisten mit einer Hebebühne von dem Strommast holen.

Betreiber fordert Schadenersatz

Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert von dem Mann für die Aktion zudem 7.000 Euro Schadenersatz. Beim Landgericht Schweinfurt sei eine entsprechende Zivilklage anhängig, sagte eine Sprecherin. Der Streitwert sei auf 12.000 Euro festgelegt worden. Der Mann soll laut dem Unternehmen auch eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er solche Störaktionen künftig sein lässt. 

Größere finanzielle Einbußen muss der Mann aufgrund der Aktion wohl nicht befürchten. Die Staatsanwältin wies während des Prozesses auf eine Spendenaktion für den 38-Jährigen hin, bei der bereits rund 13.000 Euro gesammelt worden seien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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