Prozess um Mord vor 40 Jahren: Gericht hebt Haftbefehl auf

Aschaffenburg (dpa/lby) - Das Landgericht Aschaffenburg hat am Freitag überraschend den Haftbefehl gegen einen 57 Jahre alten Mann aufgehoben, der vor 40 Jahren eine 15-Jährige in Aschaffenburg ermordet haben soll. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr gegen den Mann, teilte das Gericht am Freitag mit.
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Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen angebracht. Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild
dpa Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen angebracht. Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild

Aschaffenburg (dpa/lby) - Das Landgericht Aschaffenburg hat am Freitag überraschend den Haftbefehl gegen einen 57 Jahre alten Mann aufgehoben, der vor 40 Jahren eine 15-Jährige in Aschaffenburg ermordet haben soll. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr gegen den Mann, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Mann sei unverzüglich freizulassen, entschied die 2. Große Jugendkammer des Landgerichtes Aschaffenburg.

Das Gericht hat erhebliche Zweifel an einem zahnmedizinischen Gutachten, das eine Bissspur an der Leiche des Mädchens dem 57-Jährigen zugeordnet hatte, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Bissspur galt bisher als entscheidender Hinweis in dem Indizienprozess.

Die Verhandlung wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, weil der Angeklagte nach Jugendstrafrecht behandelt werden muss. Er war zur Tatzeit im Dezember 1979 erst 17 Jahre alt.

Das Gericht hatte den Angaben zufolge in den vergangenen Wochen mühsam das Gutachten einer zahnmedizinischen Sachverständigen nachvollzogen und war dabei auf Widersprüche gestoßen. Die Gutachterin hatte die Bissspur nahezu zweifelsfrei dem Gebiss des Angeklagten zugeordnet.

Die von ihr aufgeführten genetischen Anomalien im Gebiss des Mannes hätten sich jedoch zum Teil als nicht vorhanden herausgestellt. So habe das Gericht herausgefunden, dass ein Zahn, dessen Fehlen sie als genetische Anomalie dargestellt hatte, in Wirklichkeit erst später gezogen worden war.

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