Prozess um Mord vor 25 Jahren: Ehemann verurteilt

Er wollte sich nicht mit der Trennung abfinden, tötete seine Frau und tarnte es laut Gericht als Suizid. Doch ein Detail wird ihm nun 25 Jahre später zum Verhängnis.
dpa |
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Der Mann soll sich durch die Trennung in seiner Ehre verletzt gesehen haben. (Archivbild)
Der Mann soll sich durch die Trennung in seiner Ehre verletzt gesehen haben. (Archivbild) © Frank Leonhardt/dpa
München

25 Jahre nach dem Tod einer Frau in München ist ihr Ehemann wegen Mordes verurteilt worden. Er habe die von ihm getrenntlebende Ehefrau gemeinsam mit einem unbekannten Täter im Jahr 2000 in ihrer Wohnung aufgesucht, durch Strangulation getötet und versucht, einen Suizid vorzutäuschen. Die Entdeckung der Leiche durch andere Familienangehörige sei vom Angeklagten arrangiert worden, um den Verdacht von sich abzulenken, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts München

Zwar war der Mann schon nach der Tat vor 25 Jahren verhaftet worden. Weil man sie ihm nicht nachwies, wurde er aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Viele Jahre später meldete sich ein Zeuge bei der Staatsanwaltschaft, der angab, der Angeklagte habe ihm den Mord gestanden mit den Worten: "Ich habe sie getötet, sie ist tot. Es ist vorbei".

Die Ehe der beiden sei damals von den Familien in der Türkei arrangiert worden. Die Frau kam zu ihm nach Deutschland und lebte dort mit der Familie des Mannes in einer Wohnung als Haussklavin. Sie erlebte dort den Angaben zufolge Unterdrückung und Gewalt.

Spuren von ihm in ihrer Wohnung gefunden

Sie flüchtete in ein Frauenhaus und zog später mit ihren Kindern in eine eigene Wohnung. Der nun Verurteilte fand sich nicht mit der Trennung ab, sah dies als Angriff auf die Ehre und drohte der Frau mehrfach mit dem Tod.

Das Gericht teilte nun mit, dass in der Wohnung der Frau Haare des Mannes gefunden worden seien - obwohl er zuvor nie dort gewesen sei. Außerdem wurde durch ein Gutachten ausgeschlossen, dass die Frau sich selbst getötet hatte. Der Mann wurde daher wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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