Prozess um Mord im Jahr 1979 geht in entscheidende Phase

Vor 40 Jahren ist in Aschaffenburg ein Mädchen Opfer eines Gewaltverbrechens geworden. Die Suche nach dem Mörder ist noch nicht beendet. Ob ein seit Januar laufender Prozess das Rätsel löst, ist ungewiss.
dpa |
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Die Auschrift "Justizgebäude" kündight das Landgericht in Aschaffenburg an. Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Archivbild
dpa Die Auschrift "Justizgebäude" kündight das Landgericht in Aschaffenburg an. Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Archivbild

Aschaffenburg (dpa/lby) - Der Prozess um einen vor 40 Jahren begangenen Mord an einem Mädchen in Aschaffenburg geht in seine entscheidende Phase. Am Montag soll ein weiteres zahnmedizinisches Gutachten darüber Auskunft geben, ob der zur Tatzeit im Dezember 1979 erst 17 Jahre alte Angeklagte überhaupt noch als Täter in Frage kommt. Ihm drohen bei einer Verurteilung maximal zehn Jahre Haft, weil er nach Jugendstrafrecht behandelt wird.

Die Jugendkammer des Landgerichtes Aschaffenburg hat zuvor an 14 Verhandlungstagen den Fall akribisch aufgerollt. Eine Bisswunde an der Leiche der 15-Jährigen war die entscheidende Spur, die zur Anklage geführt hatte. Eine auf Altfälle spezialisierte Ermittlergruppe der Polizei hatte den jahrzehntelang ungelösten Fall nochmals unter die Lupe genommen und über die vor 40 Jahren vernachlässigte Bisswunde den Angeklagten als möglichen Täter identifiziert.

Ein erstes zahnmedizinisches Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte der Täter sein müsse. Bei genauerer Betrachtung waren dem Gericht jedoch eklatante Fehler der Gutachterin aufgefallen: So hatte sie behauptet, sein Gebiss sei unter anderem deswegen so markant, weil ihm von Geburt an ein Zahl fehlte. Später tauchten von der Gutachterin zuvor ignorierte Röntgenbilder auf, die die Existenz des betreffenden Zahnes in der Zeit nach der Tat nachwiesen.

Das Gericht musste daraufhin den seit Mai 2019 in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten auf freien Fuß setzen. Ein zweites Gutachten soll nun Klarheit bringen. Der Angeklagte selbst hat die Tat von Anfang an bestritten. Nach der Aussage des Gutachters soll nach bisherigen Planungen der Kammer die Beweisaufnahme in dem Fall geschlossen werden. Am kommenden Donnerstag sind Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung geplant.

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