Prozess um Kontrollen an Grenze zu Österreich

Ein Münchner fährt regelmäßig mit dem Zug zur Arbeit nach Innsbruck. Einmal wird er dabei von der Bundespolizei kontrolliert - und dagegen klagt er nun.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ als Quelle bevorzugen
Der Kläger wehrt sich gegen Personenkontrollen an der Grenze (Illustration)
Der Kläger wehrt sich gegen Personenkontrollen an der Grenze (Illustration) © Sven Hoppe/dpa
München

Sind Personenkontrollen an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich rechtswidrig? Mit dieser Frage befasst sich das Verwaltungsgericht in München. Dort klagt ein Münchner, der in Innsbruck arbeitet, gegen eine Personenkontrolle im Zug. Im Juni vergangenen Jahres war der Mann, der oft mehrfach pro Woche mit dem Zug nach Innsbruck fährt, nach Gerichtsangaben auf einer dieser Fahrten von der Bundespolizei einer Personenkontrolle unterzogen worden. 

Nachdem er sich geweigert habe, sich auszuweisen, sei seine Tasche durchsucht worden. Der Kläger hält dies für rechtswidrig und fordert eine entsprechende Bestätigung des Gerichts. Aus seiner Sicht sind die polizeilichen Maßnahmen europarechtswidrig, weil die systematischen Binnengrenzkontrollen gegen die Vorgaben des Schengener Grenzkodex verstoßen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.