Prozess um Garmischer Zugunglück beginnt im Oktober

Fünf Menschen starben vor drei Jahren, als ein Regionalzug bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste. Nun steht fest, wann der Strafprozess beginnt.
dpa |
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Das Zugunglück von Garmisch hat vor drei Jahren die Region geschockt. (Archivfoto)
Das Zugunglück von Garmisch hat vor drei Jahren die Region geschockt. (Archivfoto) © Angelika Warmuth/dpa
Garmisch-Partenkirchen

Mehr als drei Jahre nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen soll im Herbst der Prozess um mögliche Versäumnisse von Bahnmitarbeitern beginnen. Der erste Prozesstag soll der 28. Oktober sein, wie das Landgericht München II mitteilte. Dann sind 19 Termine bis zum 15. Januar 2026 festgesetzt. Zwei Bahnmitarbeiter sind wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. 

Was ihnen im Einzelnen vorgeworfen wird, ist nicht bekannt. Die Anklage war bereits im Dezember 2023 erhoben worden, ursprünglich gegen drei Bahnmitarbeiter - ein Verfahren wurde jedoch eingestellt.

Am 3. Juni 2022, dem letzten Schultag vor den Pfingstferien, war gegen Mittag bei Garmisch-Partenkirchen ein Regionalzug entgleist. Vier Frauen und ein 13-Jähriger starben. 78 Menschen wurden nach Angaben der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) verletzt, 16 von ihnen schwer. Die BEU hatte jüngst zum dritten Jahrestag des Unglücks ihren mehr als 100-seitigen Abschlussbericht veröffentlicht.

Meldung nicht weitergegeben 

Dem Bericht zufolge war unter anderem eine Meldung eines Triebwagenführers über ein Problem an der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben worden. Noch am Vorabend des Unglücks hatte ein Lokführer sich beim Fahrdienstleiter gemeldet und von Unregelmäßigkeiten an der späteren Unfallstelle berichtet. Er sprach von einer "Kurvenüberhöhung", es sei ein "Schlenker" drin. Der Fahrdienstleiter antwortete, er gebe das weiter. Das geschah jedoch nicht. 

Gegebenenfalls hätte die Weitergabe der Meldung zu einem anderen Ablauf der Geschehnisse geführt, schreibt die BEU. Sie stuft dies dennoch aufgrund anderer Einflüsse nicht als unmittelbar für den Unfall relevant ein. Die BEU befasste sich ausdrücklich nicht mit möglichen Versäumnissen einzelner Mitarbeiter.

Marode Bahnschwellen mit äußerlich nicht sichtbaren Rissen 

Bereits in ihren beiden Zwischenberichten war die BEU zu dem Schluss gekommen, dass marode Bahnschwellen die wesentliche Ursache des Unglücks waren. Ein angepasstes Verfahren zum Erkennen der durch chemische Prozesse verursachten inneren Schädigungen an älteren Schwellen hätte das Ereignis aller Wahrscheinlichkeit nach verhindert, hieß es in dem neuen Bericht. Denn nur durch Augenschein von außen waren innere Risse nicht feststellbar.

Seit dem Unglück hat die Deutsche Bahn (DB) diverse Maßnahmen eingeleitet und nach eigenen Angaben mehr als 1,7 Millionen Schwellen ausgetauscht.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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