Prozess um Dreifachmord beginnt

Um sich sexuell zu befriedigen, soll ein Mann in Niederbayern zwei Nachbarinnen ermordet haben und – um die Taten zu verdecken – den Lebensgefährten einer der Frauen. Nun beginnt der Prozess.
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In Deggendorf beginnt der Prozess gegen einen Mann, der in Zwiesel drei Menschen ermordet haben soll. (Archivbild)
In Deggendorf beginnt der Prozess gegen einen Mann, der in Zwiesel drei Menschen ermordet haben soll. (Archivbild) © Christine Vincon/dpa
Deggendorf/Zwiesel

Drei Leichen entdecken Polizisten im Juni 2025 in einem Mehrfamilienhaus in Zwiesel – die Opfer erstickt beziehungsweise erschlagen, der Oberkörper einer der Toten im Kühlschrank versteckt. Tatverdächtig ist ein Nachbar. Am 1. Oktober beginnt vor dem Landgericht Deggendorf der Prozess gegen den 38-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm einer Justizsprecherin zufolge dreifachen Mord vor.

Der Anklage zufolge soll der Mann zwei Frauen in seiner Wohnung getötet haben, um sich dabei sexuell zu befriedigen. Als der Lebensgefährte der zweiten Frau nach ihr suchte, soll der Mann auch ihn ermordet haben.

Drogen, Medikamente, Alkohol

Die Ermittler gehen davon aus, dass der 38-Jährige die erste Frau in seiner Wohnung erstickte, indem er sie am Hals würgte und mit einem Kabel drosselte. Zuvor sollen sie Marihuana, Medikamente und Alkohol konsumiert haben. Die Leiche soll der Mann zerteilt, den Oberkörper in den Kühlschrank gepackt und die Beine in einer Sporttasche in einem Wald abgelegt haben.

Auch die zweite Nachbarin soll der Mann getötet haben, um sich zu erregen. Den Ermittlungen nach schlug er ihr mit einer Bierflasche und mindestens 13 Hammerschlägen auf den Kopf und umwickelte den Kopf mit Frischhaltefolie, um die Frau zu ersticken. Zuvor soll der Mann unter anderem wieder Medikamente genommen haben, auch die Frau sei dem Drogenmilieu zuzuordnen, teilte die Gerichtssprecherin weiter mit. Die zweite Leiche sei nicht zerteilt worden.

Angeklagter stellte sich der Polizei

Als der Lebensgefährte der zweiten Frau nach ihr suchte, soll der Angeklagte mit einem Hammer in dessen unversperrte Wohnung gegangen sein und den Mann ebenfalls erschlagen haben. Einige Tage später sei der Mann nach Österreich gefahren, wo er sich der Polizei stellte.

Die Staatsanwaltschaft sieht mehrere Mordmerkmale als erfüllt an: in allen drei Fällen Heimtücke, bei den Frauen auch zur Befriedigung seines Sexualtriebs. Im zweiten und dritten Fall Grausamkeit und bei dem Mann zur Verdeckung einer Straftat. Für das Verfahren sind bis 19. November zehn Verhandlungstage anberaumt worden. Es sollen 34 Zeugen und fünf Sachverständige gehört werden. Eltern und Geschwister der Toten sind Nebenkläger.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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