Prozess um 5.000 Euro für BDSM-Sex

Ein ungewöhnlicher Prozess hat das Amtsgericht Laufen beschäftigt. Es geht um Geld für Sex - und Frischhaltefolie.
dpa |
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Das Amtsgericht Laufen stellte das Verfahren ein (Archiv).
Das Amtsgericht Laufen stellte das Verfahren ein (Archiv). © Felix Hörhager/dpa
Laufen

Ein BDSM-Zimmer, ein "Sklavenvertrag" und eine Frau in Frischhaltefolie: Ein pikanter Prozess hat das Amtsgericht im oberbayerischen Laufen beschäftigt. Dort musste sich ein Mann aus Traunstein wegen Betrugs verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, einer Frau 5.000 Euro für sexuelle Leistungen versprochen, aber nur 20 Euro davon bezahlt zu haben. 

Nach Angaben der Ermittler hatte er die obdachlose, alkohol- und drogenabhängige Frau im März 2025 vom Bahnhof in Salzburg abgeholt und dann in sein Elternhaus gefahren, wo der junge Mann sich in einem ehemaligen Stall ein Zimmer für BDSM-Praktiken eingerichtet hatte. 

Polizei fand "Sklavenvertrag"

Bei der Hausdurchsuchung fand die Polizei dort einen "Sklavenvertrag", der mit den Namen des Angeklagten und der Frau unterzeichnet worden war. 

Zwölf Stunden sollen die beiden miteinander verbracht haben, dabei ging es laut Polizei auch darum, dass die Frau sich in Frischhaltefolie einwickeln lässt. Nach den zwölf Stunden und einer gemeinsam verbrachten Nacht fuhr er sie den Angaben zufolge wieder zurück zum Bahnhof und gab ihr 20 Euro. 

Keiner spricht - was macht dann das Gericht? 

Der Mann selbst äußerte sich nicht zu den Vorwürfen gegen ihn. Und weil auch die Frau, die als Zeugin geladen war, nicht zu dem Termin erschien, sah sich das Gericht nicht in der Lage, die Vorwürfe aufzuklären. 

Die Frau hatte sich in ihrer Aussage bei der Polizei widersprüchlich geäußert, außerdem war nicht klar, wie der Kontakt zwischen den beiden zustande kam, ob tatsächlich 5.000 Euro versprochen wurden - und wenn ja, von wem. Denn ungeklärt blieb auch, ob womöglich ein Dritter als Vermittler zwischen den beiden im Spiel war, bevor sie sich trafen. 

Das Gericht stellte das Betrugsverfahren darum gegen Geldauflage ein. Der Angeklagte muss nun 1.000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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