Prozess: Tierschützer auf dem Hof des Bauernpräsidenten

Ob die Demo auf dem Hof des bayerischen Bauernpräsidenten rechtens war, muss das Amtsgericht Hersbruck klären. Der Funktionär und seine Gattin müssen in den Zeugenstand.
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Der Prozess gegen Demonstranten, die auf den Hof des bayerischen Bauernpräsidenten eingedrungen sein sollen, ist in Nürnberg gestartet.
Der Prozess gegen Demonstranten, die auf den Hof des bayerischen Bauernpräsidenten eingedrungen sein sollen, ist in Nürnberg gestartet. © Daniel Vogl/dpa
Nürnberg

Sieben Sympathisanten der Protestbewegung "Animal Rebellion", die im März 2025 auf dem Hof des bayerischen Bauernpräsidenten Günther Felßner demonstriert hatten, stehen in Nürnberg vor Gericht. Ihnen wird Hausfriedensbruch vorgeworfen. Die Verhandlung vor einem Richter des Amtsgerichts Hersbruck wurde notwendig, nachdem vorher ausgestellte Strafbefehle nicht akzeptiert worden waren. In Hersbruck standen für die große Zahl an Protestbeteiligten keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung, weshalb nach Nürnberg ausgewichen werden musste. 

Die Gruppe "Animal Rebellion" hatte im März vergangenen Jahres nach eigenen Angaben mit der Aktion gegen die mögliche Ernennung des CSU-Politikers Felßner zum Bundesagrarminister demonstriert. Dieser zog in der Folge seine Kandidatur zurück. Später wurde bekannt, dass das Veterinäramt bei einer Kontrolle auf Felßners Hof Mängel bei der Tierhaltung festgestellt hatte, etwa bei Einstreu und Entmistung. Nach Angaben von Felßner wurden die Mängel umgehend behoben. 

Pyrotechnik und Banner

Die Angeklagten sollen am 24. März 2025 unberechtigt Felßners Anwesen in Lauf a.d. Pegnitz betreten, dort Pyrotechnik gezündet und mit Bannern und Plakaten gegen vermeintlich tierschutzrelevante Missstände protestiert haben, sagte eine Justizsprecherin. Die Ehefrau des Bauernpräsdidenten wurde nach Angaben Felßners in Angst und Schrecken versetzt. Die Eheleute sollen am 17. Juni als Zeugen vor Gericht aussagen. Dann wird auch bereits ein Urteil erwartet. 

13 Beteiligte

Insgesamt waren gegen 13 Menschen im Alter zwischen 25 und 50 Jahren Strafbefehle beantragt worden. Einer der Betroffenen hatte die Strafe akzeptiert, weitere Verfahren wurden abgetrennt, drei waren aus unterschiedlichen Gründen verhindert und konnten an der Hauptverhandlung nicht teilnehmen. Die sieben verbliebenen Personen beteuerten, zwar an der Protestaktion beteiligt gewesen, sich jedoch nicht bewusst gewesen zu sein, Privatgrund betreten zu haben. Über den Hof Felßners in Lauf bei Nürnberg führt unter anderem ein öffentlicher Weg.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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