Prozess nach Geiselnahme mit Haushaltsschere beginnt

Bamberg (dpa/lby) - Nach einer Geiselnahme mit drei Verletzten in Haßfurt steht ein 26-Jähriger ab dem heutigen Montag vor dem Landgericht Bamberg. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im Januar seine Mutter, seine Geschwister und deren Partner bedroht zu haben.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen, die sich auf einem Tisch stapeln. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
dpa Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen, die sich auf einem Tisch stapeln. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Bamberg (dpa/lby) - Nach einer Geiselnahme mit drei Verletzten in Haßfurt steht ein 26-Jähriger ab dem heutigen Montag vor dem Landgericht Bamberg. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im Januar seine Mutter, seine Geschwister und deren Partner bedroht zu haben. Wenn sie die Wohnung verlassen sollten, werde er sie mit einer Haushaltsschere erstechen.

Im Laufe der Geiselnahme konnten vier Familienmitglieder fliehen. Eine Geisel packte der Deutsche nach Gerichtsangaben am Hals und drohte, sie mit der Schere umzubringen. Zwei Polizisten überwältigten den Mann. Er habe sich gewehrt und dabei einen Beamten an der Schulter, den anderen am Finger und Unterarm verletzt. Die letzte Geisel musste den Angaben nach wegen eines Nervenzusammenbruchs in einem Krankenhaus behandelt werden.

Während der Tat habe der 26-Jährige unter Wahnvorstellungen und Halluzination gelitten, er sei deshalb nicht schuldfähig, sagte ein Gerichtssprecher. Daher wird es in dem Sicherungsverfahren um die Unterbringung des Angeklagten in einer Spezialklinik gehen.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.