Prozess: Ist Islamische Religionsgemeinschaft Körperschaft?
München - Ist die Islamische Religionsgemeinschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder nicht? Darüber wird heute vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt. Der Ministerrat der DDR (Amt für Kirchenfragen) hatte die Religionsgemeinschaft 1990 staatlich anerkannt. Diese Anerkennung betrachtet sie als gleichzusetzen mit dem Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Freistaat Bayern hält sich nicht für zuständig, weil die Gemeinschaft in Berlin sitzt und das Verwaltungsgericht dort die Klage auf Anerkennung 2007 schon abgewiesen hat. Auch in anderen Bundesländern laufen nach Angaben des Verwaltungsgerichts München weitere Verfahren.
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