Prozess gegen Nazi Wulff geht doch weiter: Befangenheitsantrag abgewiesen

PASSAU - Der Neonazi Thomas Wulff hatte schon gestanden, den Sarg mit der Hakenkreuzflagge bedeckt zu haben - weil der Richter "Passt" sagte, sollte eigentlich ein anderer das Verfahren neu aufrollen. Wulff gilt als Erzfeind von Alois Mannichl.
Der Passauer Prozess um das Bedecken eines Sarges mit einer Hakenkreuzflagge wird nun doch fortgesetzt. Nachdem kurzzeitig ein anderer Amtsrichter die Leitung des Verfahrens übernommen hatte, wurde am Montagmittag doch wieder der ursprüngliche Richter Hans Wastlhuber eingesetzt.
Sein kurzzeitiger Vertreter Walter Feiler teilte mit, dass ein Befangenheitsantrag der Verteidigung abgewiesen worden sei. Wastlhuber hatte zum Abschluss der Beweisaufnahme am Montag gesagt: „Passt“. Die Verteidigung des angeklagten Thomas Wulff wertete dies als Vorverurteilung ihres Mandanten.
Der Neonazi hat die Tat gestanden
Am Morgen hatte Wulff vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Ihm sei die Flagge von anderen Teilnehmern der Trauerfeier überreicht worden, sagte Wulff aus. Er habe sie dann auf den Sarg des Rechtsextremisten Friedhelm Busse drapiert, weil er am nächsten am Grab gestanden habe. Die Aktion im Sommer 2008 sei aber nicht geplant gewesen. Wulff ist wegen der Verwendung verfassungswidriger Symbole angeklagt.
Der Passauer Polizeichef Alois Mannichl, der Wulff nach der Tat festnehmen ließ, wurde Mitte Dezember 2008 an der Tür seines Wohnhauses in Fürstenzell von einem bisher Unbekannten mit den Worten „Viele Grüße vom nationalen Widerstand“ niedergestochen und schwer verletzt. Die Ermittler vermuten deshalb einen Racheakt von Rechtsextremisten. Der Täter ist bis heute nicht gefasst.
ddp