Prozess gegen Fürther Horror-Mutter

Der behinderte Sven (5) war unterernährt und völlig verwahrlost: Sandra R. überließ ihn seinem Schicksal
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Horror-Mutter Sandra R. auf dem Weg zum Ermittlungsrichter: Die 29-jährige Fürtherin hatte ihren behinderten Sohn Sven (5) einfach sich selbst überlassen.
SAT1 Horror-Mutter Sandra R. auf dem Weg zum Ermittlungsrichter: Die 29-jährige Fürtherin hatte ihren behinderten Sohn Sven (5) einfach sich selbst überlassen.

 

NÜRNBERG/FÜRTH Wenn im am Montag beginnenden Prozess gegen sie kein juristisches Wunder passiert, muss Horror-Mutter Sandra R. in der übernächsten Woche ihren 30. Geburtstag hinter Gittern feiern. Wie es dort aussieht, weiß sie bereits: Seit vergangenem Sommer sitzt sie in U-Haft. Hinter dem Anklagepunkt Misshandlung von Schutzbefohlenen verbirgt sich das Martyrium ihres behinderten Sohnes Sven (5)!

Eine Rolle spielte den Ermittlungen zufolge auch Marc P. (32), Sandras damaliger Lebensgefährte. Dass die Staatsanwaltschaft seinen Beitrag an der Quälerei des Kindes nicht ganz so hoch hängt, ist daran zu erkennen, dass der Computerexperte von der U-Haft verschont geblieben ist. Für eine Anklage hat es aber gereicht.

Sven ist seit seiner Geburt geistig und körperlich behindert. Er kann nicht gehen, nicht sprechen. Er sieht und hört schlecht. Ernährt wird er über eine Sonde. Außerdem braucht Sven wegen seiner Epilepsie viele Artzney und muss rund um die Uhr intensiv betreut werden. Bis Sandra R. von Darmstadt nach Fürth zog, hatte sie die Lage einigermaßen im Griff. Drei Mal wöchentlich kam ein Pflegedienst, zwei Mal pro Woche brachte sie ihren Sohn zur Krankengymnastik. Die Spezialnahrung verschrieb eine Ärztin, die Sandra regelmäßig aufsuchte.

Das Kind wog nur noch 8 Kilo

Doch mit dem Umzug zum neuen Freund Anfang 2010 war es mit Svens geregelter Betreuung vorbei. Sandra R., so die Anklage, kümmerte sich immer weniger um ihren behinderten Buben. Sie gab ihm keine Spezialnahrung mehr, setzte die Artzney ab, überließ ihn schließlich ganz seinem Schicksal. Sven lag nur noch apathisch in seinem Kinderzimmer. Das Bett war durch Kot und Urin verschmutzt. Bei ihm bildeten sich großflächige Hautverätzungen. Durch das ständige Liegen auf der gleichen Stelle kamen offene Wundflächen dazu. Sandras Lebensgefährte Marc war das alles egal. Er betrat nicht einmal mehr das Zimmer des Buben. Dieses Martyrium dauerte ungefähr drei Monate.

Anfang August hatte Svens Mutter dann offensichtlich einen lichten Moment und erkannte den lebensbedrohlichen Zustand. Sie verständigte die Rettungsleitstelle. Im Klinikum wurde eine extreme Austrockung und Unternährung festgestellt. Statt 14 Kilo, wie es für das Alter normal gewesen wäre, wog Sven nur noch acht. Sein ganzer Körper war mit Wunden bedeckt, er hatte eine schwere Infektion und massive Nierenschäden – akute Lebensgefahr! Inzwischen hat Sven, der jetzt in einer Pflegeeinrichtung lebt, fast wieder sein Normalgewicht. Mit langfristigen Folgeschäden ist aber zu rechnen. Sandra R. und Marc P. drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Der Richter hat für den Prozess drei Verhandlungstage anberaumt.

Helmut Reister

 

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