Prozess gegen Ex-OB Wolbergs: Plädoyer Staatsanwaltschaft

Regensburg (dpa/lby) - Im Regensburger Korruptionsprozess hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit ihrem Plädoyer begonnen. Die Behörde legt dem angeklagten Ex-Oberbürgermeister Joachim Wolbergs zwei Fälle der Bestechlichkeit sowie drei Fälle der Vorteilsnahme zur Last.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Joachim Wolbergs, Regensburger Ex-Oberbürgermeister, sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts. Foto: Armin Weigel/dpa/Archivbild
dpa Joachim Wolbergs, Regensburger Ex-Oberbürgermeister, sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts. Foto: Armin Weigel/dpa/Archivbild

Regensburg (dpa/lby) - Im Regensburger Korruptionsprozess hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit ihrem Plädoyer begonnen. Die Behörde legt dem angeklagten Ex-Oberbürgermeister Joachim Wolbergs zwei Fälle der Bestechlichkeit sowie drei Fälle der Vorteilsnahme zur Last. Wolbergs habe im Wahlkampf 2014 Parteispenden von Bauträgern angenommen, wohlwissend, dass diese sich damit - im Falle seiner Wahl zum OB - seine positive Einflussnahme auf die Genehmigung von Bauprojekten erwarteten, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier.

Der Prozess gegen Wolbergs läuft seit Oktober 2019. Der 49-Jährige wies die Vorwürfe stets zurück. Mit ihm sitzt ein Bauunternehmer auf der Anklagebank, dem die Staatsanwaltschaft Bestechung und Vorteilsgewährung vorwirft. Der Schlussvortrag der Ankläger soll am Nachmittag fortgesetzt werden. Die Plädoyers der Verteidiger sind für 18. und 19. Mai geplant.

In einem ersten Prozess war Wolbergs im Juli 2019 wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt und in sämtlichen weiteren Vorwürfen freigesprochen worden. Von einer Strafe sah das Gericht ab.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.