Protestcamp der G7-Gegner genehmigt

Die Kritiker des bevorstehenden G7-Gipfels auf Schloss Elmau haben für ihr geplantes Protestcamp eine Genehmigung erhalten.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Schon in früheren Jahren hatten bis zu 1.500 Menschen während des Gipfels der G7-Staaten campiert. (Archivbild)
Schon in früheren Jahren hatten bis zu 1.500 Menschen während des Gipfels der G7-Staaten campiert. (Archivbild) © Tobias Hase/dpa
Garmisch-Partenkirchen

Das teilte eine Sprecherin des Marktes Garmisch-Partenkirchen am Mittwochnachmittag mit. Der Bescheid sei dem Aktionsbündnis "Stopp G7" per Post zugestellt worden. "Damit ist die Genehmigung des geplanten Protestcamps amtlich", hieß es.

Während der Gipfeltage könnten die Campteilnehmer unter Berücksichtigung von Auflagen und Bedingungen ihre Zelte auf einer dafür ausgewählten Wiese aufschlagen.

Es sei wichtig, die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger zu achten, sagte die Bürgermeisterin von Garmisch-Partenkirchen, Elisabeth Koch. Dazu gehöre auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, das gerade in diesen Zeiten nicht hoch genug einzuschätzen sei. "Offensichtlich gehört ein solches Camp für die Aktivistinnen und Aktivisten rund um das Bündnis "Stopp G7" zur Choreographie dieser freien Meinungsäußerung dazu - das respektieren wir."

Das G7-Treffen soll vom 26. bis 28. Juni zum zweiten Mal in dem Luxushotel Schloss Elmau am Fuße des Wettersteingebirges stattfinden. Zu den G7 gehören Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, die USA, Kanada und Japan.

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen sperrt schon von diesem Sonntag (19.6.) an ein großes Areal rund um den Tagungsort. Von 6 Uhr am 19. Juni bis zum 28. Juni um 24 Uhr werde "im Umgriff des Schlosses Elmau, auf den Gebieten der Gemeinde Krün, des Marktes Mittenwald und des Marktes Garmisch-Partenkirchen ein Sicherheitsbereich eingerichtet", heißt es in einer Allgemeinverfügung, die am Mittwoch im Amtsblatt veröffentlicht wurde. "Der Zutritt zu diesem Bereich ist in dem oben beschriebenen Zeitraum grundsätzlich untersagt."

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.