"Prepper" am Werk? Illegales Haus und Schusswaffen gefunden

Für 5.000 Euro bestellt, heimlich aufgebaut und jetzt wieder abreißen: Der Rückzugsort des mutmaßlichen Preppers sorgt für Aufsehen – und bringt ihn vor Gericht.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ als Quelle bevorzugen
Die Polizei vernahm den 43-Jährigen: Er gab zu, illegal Schusswaffen zu besitzen. Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten. (Symbolbild)
Die Polizei vernahm den 43-Jährigen: Er gab zu, illegal Schusswaffen zu besitzen. Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten. (Symbolbild) © Daniel Vogl/dpa
Jachenau

Ein 43-Jähriger hat sich illegal ein Haus im Wald bei Jachenau (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) als Rückzugsort errichtet und verbotenerweise Schusswaffen besessen. Wie die Polizei mitteilte, legten die Vernehmung des Mannes und eine Hausdurchsuchung nahe, dass es sich bei ihm um einen sogenannten Prepper handeln könnte. Prepper bereiten sich auf einen möglichen Krisenfall vor, der zum Zusammenbruch von Ordnung und Versorgung führt. 

Laut Polizei stießen Forstmitarbeiter auf einen Bauplatz im Wald. Dort sei im August dieses Jahres immer wieder ein Mann aufgetaucht, der ein zweistöckiges Haus errichtet habe. Wie die Polizei weiter mitteilte, ermittelten Beamte den Mann über ein Fahrzeugkennzeichen und befragten ihn. Dabei habe der Mann zugegeben, Schusswaffen "nur zur Verteidigung" zu besitzen. Bei der anschließenden Durchsuchung des Wohnsitzes des 43-Jährigen stellten die Beamten unter anderem eine Armbrust sicher. Unter den Schusswaffen des Mannes seien auch historische Vorderladerwaffen gewesen. 

Der 43-Jährige behauptete laut Polizei, das Haus im Wald als Rückzugsort gebaut zu haben, und soll den Bausatz dafür im Internet für 5.000 Euro bestellt haben. Der Mann müsse das Haus jetzt auf eigene Kosten wieder abbauen. Außerdem wird er sich laut Polizei vor Gericht wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, das Baurecht und das Naturschutzgesetz und Sachbeschädigung verantworten müssen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.