Polizist erschießt jungen Mann - Ermittlungen eingestellt

Eineinhalb Jahre nach dem tödlichen Schuss eines Zivilfahnders auf einen unbewaffneten Mann in Burghausen sind die Ermittlungen eingestellt worden.
Traunstein/Burghausen - Der Polizist habe den Tod des Opfers "weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht", teilte die Staatsanwaltschaft Traunstein am Montag mit. Der Schusswaffengebrauch sei durch das Polizeiaufgabengesetz gedeckt gewesen, "auch wenn der Beamte nicht selbst angegriffen wurde", hieß es weiter.
Um den mit Haftbefehl gesuchten 33-Jährigen auf der Flucht festnehmen zu können, habe einer der Beamten einen gezielten Schuss auf dessen Beine abgegeben. "Unglücklicherweise wurde der Mann durch den Schuss im Genick getroffen und hierdurch tödlich verletzt", so die Staatsanwaltschaft. Der Schuss traf das unbewaffnete Opfer den Ermittlungen zufolge aus einer Entfernung von 6,5 bis 10,2 Metern. Auf einen zuvor abgegebenen Warnschuss habe der 33-Jährige nicht reagiert.
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Nach den Angaben stand der Mann in dringendem Verdacht, mit Rauschgift zu handeln. Der tödliche Einsatz vom 25. Juli 2014 hatte nicht nur in der südostbayerischen Region für Kritik am Vorgehen der Polizei gesorgt. Kinder waren Augenzeugen des Vorfalles in einem Hinterhof geworden. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Fahnder ermittelt, der vorläufig vom Dienst suspendiert war.