Polizist besticht TÜV-Prüfer – 7800 Euro Geldstrafe

Wegen der Bestechung eines TÜV-Prüfers hat das Amtsgericht Augsburg einen Polizisten zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Der 36 Jahre alte Beamte war für die vorgeschriebene Verkehrssicherheitsprüfung mit seinem Anhänger zum TÜV gefahren. Dem Prüfer gab der Polizist dann 70 Euro, mehr als das Doppelte der regulären Prüfgebühr. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte dadurch erreichen, dass der Prüfer ihm die Prüfplakette ohne Untersuchung des Anhängers gibt.
Wegen des Falls hatte der Polizist zunächst vom Gericht einen Strafbefehl erhalten. Dagegen legte er Einspruch ein, so dass es zum Prozess kam. Wie eine Gerichtssprecherin berichtete, beschränkte der Beschuldigte in der Verhandlung seinen Einspruch auf die Höhe der Strafe, so dass der Vorwurf der Bestechung rechtskräftig wurde. Das Gericht reduzierte die Strafe dann auf rund 7800 Euro (90 Tagessätzen zu je 87 Euro).