Polizeichef zu schnell unterwegs – Bußgeld trotz Klage

Er hatte gegen einen Bußgeldbescheid von 35 Euro geklagt – nun muss er doch zahlen. Das Amtsgericht Nürnberg bestätigte am Donnerstag die Geldstrafe gegen den Chef der westmittelfränkischen Polizei wegen fahrlässiger Tempoüberschreitung.
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Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
dpa Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".

NÜRNBERG - Er hatte gegen einen Bußgeldbescheid von 35 Euro geklagt – nun muss er doch zahlen. Das Amtsgericht Nürnberg bestätigte am Donnerstag die Geldstrafe gegen den Chef der westmittelfränkischen Polizei wegen fahrlässiger Tempoüberschreitung.

Der Polizist war im vergangenen Juni in einer Tempo-10-Zone in Nürnberg 19 Stundenkilometer zu schnell gefahren und wurde daraufhin geblitzt. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, hatte der Beamte die Rechtmäßigkeit der Zone angezweifelt. Ein Tempo-10-Schild sei in der Straßenverkehrsordnung gar nicht vorgesehen, argumentierte der Polizist.

Die vorsitzende Richterin hielt die ausgewiesene Geschwindigkeitsbegrenzung dagegen für zulässig. Ein Tempo-10-Schild sei legitim, wenn es die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erhöhe. Weil sich in der Straße ein Kindergarten befinde, sei ein solches Tempo-Limit in der Straße notwendig.

Zudem bestritt der Polizeichef vor Gericht, fahrlässig gehandelt zu haben. Ein parkender Transporter habe das Verkehrsschild verdeckt - die Geschwindigkeitsbegrenzung sei für ihn nicht zu erkennen gewesen.

Die Richterin verwies dagegen auf ein zweites Tempo-10-Schild in der Straße. Es sei einem Autofahrer zuzumuten, mindestens eines der beiden Verkehrsschilder zu sehen, argumentierte sie. Auf dem Foto des Blitzgerätes habe der Polizist außerdem einen Gegenstand in seiner Hand gehalten. Dabei könne es sich um Mobiltelefon handeln, das möglicherweise zur Ablenkung beigetragen habe. (dpa)

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