Polizei stoppt Motorradfahrer beim Abholen des Führerscheins

Mit dem Motorrad zur eigenen Führerscheinabholung: Ein Mann fährt trotz Fahrverbot direkt zur Polizei. Was ihm jetzt droht.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ als Quelle bevorzugen
Der Mann möchte seinen Führerschein abholen - und fährt mit dem Motorrad zur Dienststelle. (Symbolbild)
Der Mann möchte seinen Führerschein abholen - und fährt mit dem Motorrad zur Dienststelle. (Symbolbild) © Robert Michael/dpa
Neustadt an der Aisch

Ein 64-Jähriger ist mit seinem Motorrad zur Polizei in Neustadt an der Aisch gefahren – obwohl sein Fahrverbot noch mehrere Stunden galt. Dort wollte er ausgerechnet seinen Führerschein abholen, wie die Polizei mitteilte.

Einen Monat lang hatte der Mann seinen Führerschein abgeben müssen. Als er ihn am Dienstagabend etwa vier Stunden vor Ende des Fahrverbots abholen wollte, fragten ihn die Beamten, wie er zur Dienststelle gekommen sei. Die Frage, ob er möglicherweise ein Auto genutzt habe, verneinte er zunächst, gab dann aber an, mit seinem Motorrad gefahren zu sein. Die Maschine hatte er vor der Polizeidienststelle abgestellt, hieß es.

Der Mann durfte nicht weiterfahren und musste seine Motorradschlüssel bei der Polizei lassen. Gegen den 64-Jährigen wird wegen des Verdachts des Fahrens trotz Fahrverbots ermittelt.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.