Plädoyers im Prozess um Schuss auf Feuerwehrfest

Würzburg (dpa/lby) - Ein 71 Jahre alter Landwirt hat seinem Nachbarn in den Rücken geschossen - doch er könnte wegen Wahnvorstellungen vom Vorwurf des Mordversuches freigesprochen werden. Dass der Deutsche seinen Nachbarn auf einem Feuerwehrfest in Giebelstadt (Landkreis Würzburg) angeschossen hat, erachteten Staatsanwalt, Nebenkläger und Verteidiger bei ihren Plädoyers am Freitag vor dem Landgericht Würzburg als gesichert.
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archivbild
dpa Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archivbild
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Würzburg (dpa/lby) - Ein 71 Jahre alter Landwirt hat seinem Nachbarn in den Rücken geschossen - doch er könnte wegen Wahnvorstellungen vom Vorwurf des Mordversuches freigesprochen werden. Dass der Deutsche seinen Nachbarn auf einem Feuerwehrfest in Giebelstadt (Landkreis Würzburg) angeschossen hat, erachteten Staatsanwalt, Nebenkläger und Verteidiger bei ihren Plädoyers am Freitag vor dem Landgericht Würzburg als gesichert. Das Opfer ist seither querschnittsgelähmt.

Ein Gutachter diagnostizierte beim Angeklagtem aber eine Psychose, weshalb dieser eventuell schuldunfähig war. Der Landwirt unterstellte seinem Nachbarn unter anderen, dass er seine Kühe vergiftet und seinen Traktor mit Säure verätzt habe.

Alle Seiten, auch der Vertreter des Opfers, plädierten auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit. Die Staatsanwaltschaft und der Opfer-Anwalt forderten die Unterbringung in einer Psychiatrie. Das Urteil ist für den 1. August angesetzt.

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