Plädoyers im Missbrauchsprozess gegen Logopäden beginnen

Würzburg (dpa/lby) - Ein Würzburger Logopäde soll in zwei Kindertagesstätten und seinen Praxisräumen sieben behinderte Jungen mehrfach sexuell missbraucht haben. Neun Wochen nach dem ersten Verhandlungstag am Landgericht Würzburg soll heute die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer beginnen.
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Ein wegen Kindesmissbrauchs angeklagter Logopäde (M) sitzt im Landgericht zwischen seinen Verteidigern. Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild
dpa Ein wegen Kindesmissbrauchs angeklagter Logopäde (M) sitzt im Landgericht zwischen seinen Verteidigern. Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild

Würzburg (dpa/lby) - Ein Würzburger Logopäde soll in zwei Kindertagesstätten und seinen Praxisräumen sieben behinderte Jungen mehrfach sexuell missbraucht haben. Neun Wochen nach dem ersten Verhandlungstag am Landgericht Würzburg soll heute die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer beginnen. Nebenkläger und Verteidiger folgen dann wahrscheinlich am 18. Mai. Der Angeklagte hatte Anfang März gestanden, sich an den körperlich und/oder geistig behinderten Kindern vergangen zu haben, in 66 Fällen davon schwer.

Der Prozess vor der Großen Jugendkammer fand nahezu ausschließlich ohne Öffentlichkeit statt - vor allem, um die Opfer vor Stigmatisierung zu schützen. Die Kinder waren laut Anklage bei den Übergriffen zwischen zwei und sechs Jahren alt. Der Deutsche soll die Taten gefilmt und seine Missbrauchsvideos verbreitet haben - so kamen ihm die Ermittler auf die Schliche. Der 38-Jährige ist unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen Herstellens und Besitzes kinderpornografischer Schriften angeklagt. In seiner Wohnung fanden Polizisten knapp 23 000 Dateien mit Missbrauchsinhalten.

Spannend dürfte werden, ob Staatsanwaltschaft oder Nebenklage Sicherungsverwahrung für den Angeklagten verlangen. Diese wird in der Regel angeordnet, um die Allgemeinheit auch nach Verbüßung einer Haftstrafe vor dem Täter zu schützen. Die Schlussworte werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben ohne Öffentlichkeit gehalten. Das Urteil soll spätestens am 25. Mai verkündet werden.

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