Plädoyer: Jesidische Mädchen versklavt und vergewaltigt?

Zwei kleine Mädchen sollen im Irak von IS-Terroristen versklavt, vergewaltigt und misshandelt worden sein. Zwei mutmaßliche Täter warten nun in München auf ihr Urteil.
von  dpa
Der Prozess vor dem Oberlandesgericht München geht nach Monaten nun langsam zu Ende (Archiv).
Der Prozess vor dem Oberlandesgericht München geht nach Monaten nun langsam zu Ende (Archiv). © Britta Schultejans/dpa

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München geht der Prozess um die Versklavung zweier jesidischer Mädchen langsam aber sicher zu Ende. Die Bundesanwaltschaft warf dem angeklagten irakischen Ehepaar in ihrem stundenlangen Plädoyer vor, die beiden Kinder misshandelt und sexuell missbraucht zu haben. 

Der Mann soll die Kinder, die zur Zeit ihrer Versklavung sieben und zwölf Jahre alt waren, gefesselt und vergewaltigt haben. Schläge und Zwangsarbeit seien an der Tagesordnung gewesen. 

Sklavin als Hochzeitsgeschenk? 

Das irakische Ehepaar soll laut Ermittlern als Teil der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) die beiden jesidischen Mädchen als Sklavinnen gekauft, ausgebeutet und sexuell missbraucht haben. Die Ehefrau soll sich ein jesidisches Sklavenmädchen als Brautgabe zur Hochzeit gewünscht haben. Der Generalbundesanwalt wirft dem Ehepaar unter anderem Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.

"Meine ganze Kindheit war nur Leid"

"Ich fragte mich, wird mein Leben nur aus Vergewaltigung, Verkauf und Weiterverkauf bestehen", zitierte die Vertreterin des Generalbundesanwalts aus der Aussage eines der beiden Mädchen. "Ich war etwas, das absolut wertlos ist" - und: "Meine ganze Kindheit war nur Leid." 

Angeklagter war Friseur in Schwabing

Die Bundesanwaltschaft hat laut ihrem Plädoyer keine Zweifel daran, dass es sich bei dem Angeklagten, der vor seiner Radikalisierung in einer Münchner Moschee jahrelang als Asylbewerber in der bayerischen Landeshauptstadt gelebt und als Friseur in Schwabing gearbeitet hatte, und seiner Frau um das Ehepaar handelt, das den beiden Mädchen diese Gräueltaten angetan hat. 

56 Verhandlungstage, 40 Zeugen

In 56 Verhandlungstagen hat das Gericht 40 Zeugen und sechs Sachverständige angehört. Nach dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft, für das ein kompletter Verhandlungstag angesetzt war, werden noch die Schlussvorträge der Nebenklage und der Verteidigung erwartet, bevor das OLG dann voraussichtlich im Juli das Urteil spricht. 

Im August 2014 führte der IS einen Angriff auf das Siedlungsgebiet der Glaubensgemeinschaft der Jesiden im Umkreis des im Nordwesten des Iraks gelegenen Sindschar-Gebirges durch. Er hatte zum Ziel, die jesidische Bevölkerung zu vernichten, indem ihre Angehörigen zwangskonvertiert, religiös umerzogen, verschleppt, versklavt, Frauen und Mädchen vergewaltigt und Männer und Jungen, die nicht konvertieren wollten, hingerichtet wurden.

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