PKK-Mann vor Gericht: Er sammelte Geld für den Terror
Bei Cemalettin E. in Nürnberg liefen alle Drähte der verbotenen Organisation zusammen. Vor Gericht ging's aber nur um einen Verstoß gegen das Vereinsgesetz.
NÜRNBERG In der Türkei kämpft die PKK (Kurdische Arbeiterpartei) mit Terroranschlägen und militärischen Mitteln für einen eigenen Staat. Bei uns sitzen Helfer, die das möglich machen. Einen Einblick in die Strukturen der verbotenen Organisation auf deutschem Boden lieferte vor dem Nürnberger Landgericht der Prozess gegen Cemalettin E. (29). Er war der heimliche PKK-Chef in Franken.
Er erledigte den Job mit großem Elan
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (Aktenzeichen 402 Js51145/06) war Cemalettin E. der verantwortliche Gebietsleiter für Nordbayern. In der Anklageschrift steht: „Er erfüllte typische Leitungsaufgaben und regelte die organisatorischen, finanziellen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten.“ Neben der Organisation politischer Veranstaltungen und dem Verkauf einschlägiger Publikationen war der Kurde vor allem für die Beschaffung von Geld zuständig.
Nach den Erkenntnissen der Behörden erledigte der PKK-Mann diesen Job mit großem Elan. Aus sichergestellten Unterlagen geht hervor, dass über ihn beträchtliche Beträge an die PKK und diverse andere verbotene Organisationen transferiert wurden.
Von ihm beauftragte Helfer, gegen die bereits gesondert ermittelt wurde, lieferten bei ihm kurz vor Weihnachten 2006 rund 30000 Euro Bargeld ab. Es wurde an den PKK-nahen und ebenfalls verbotenen „Volkskongress Kurdistan“ weitergeleitet. Etwa zur gleichen Zeit betrieb Cemalattin E. eine Spendenaktion, die weitere 32000 Euro einbrachte.
Mittlerweile lebt er in Salzburg
Die Drähte zog er von der Wohnung einer Mitstreiterin in Röthenbach/Pegnitz aus und vom Vereinsheim des „Medya Volkshaus“ in Nürnberg. Inzwischen hat der Mann aus dem PKK-Führungskader die Bundesrepublik verlassen und lebt in Salzburg.
Seiner Vorladung zum Gerichtstermin nach Nürnberg folgte er trotzdem – und kam prompt mit einem blauen Auge davon. Mehr als ein Verstoß gegen das Vereinsgesetz war dem geständigen Kurden nicht nachzuweisen. Er erhielt eine Geldstrafe von 1800 Euro. hr
- Themen:
- Weihnachten