Pfleger wegen tödlicher Insulingabe zu Haftstrafe verurteilt

Ein Pfleger wurde verurteilt, weil er mit Insulin den Tod einer Seniorin verursachte. Auch zwei weitere Frauen sollen betroffen sein. Das Urteil sieht Haft und ein Berufsverbot vor.
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Das Gericht verhängte gegen den Angeklagten eine Haftstrafe sowie ein Berufsverbot. (Archivbild)
Das Gericht verhängte gegen den Angeklagten eine Haftstrafe sowie ein Berufsverbot. (Archivbild) © Malin Wunderlich/dpa
Landshut

Weil er den Tod einer 90-Jährigen nach einer Insulingabe in einem Seniorenheim verantwortet, ist ein 36 Jahre alter Pfleger zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Auf die gleiche Weise soll der Mann auch versucht haben, zwei weitere Frauen zu töten. Eine Strafkammer des Landgerichts Landshut sprach ihn nun der Körperverletzung mit Todesfolge sowie der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig. Zugleich ordneten die Richter die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an und verhängten ein fünfjähriges Berufsverbot.

Angeklagter räumte Insulingaben ein

Der Angeklagte hatte in dem Prozess zunächst geschwiegen, die Insulingaben später aber eingeräumt. Seine Verteidiger begründeten die Taten unter anderem mit einer autistischen Erkrankung des Mannes. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 36-Jährige für die Folgen seiner Handlungen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Der Pfleger war seit 2020 in einer Einrichtung in Zolling im Landkreis Freising beschäftigt, in der vor allem demenzkranke Menschen untergebracht sind. Die Fälle der Insulingabe sollen sich zwischen April 2023 und Januar 2024 zugetragen haben.

Zwei der Opfer waren gar nicht an Diabetes erkrankt

Die 90 Jahre alte und später gestorbene Seniorin sowie ein zweites 90 Jahre altes Opfer waren demnach nicht an Diabetes erkrankt, ein 88 Jahre altes Opfer schon. Bei ihr war die Gabe von Insulin zum Tatzeitpunkt laut Behandlungsplan aber nicht vorgesehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich für eine Verurteilung wegen Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung ausgesprochen und eine Haftstrafe von elf Jahren gefordert. Auch sprach sich die Anklage für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und ein lebenslanges Berufsverbot aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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