Pferdekopf erschlug Autofahrer: Halterin vor Gericht

Die Besitzerin der Tiere aus der Nähe von Neuendettelsau wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Helmut Reister |
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Nach dem Zusammenprall mit dem Pferd hatte der VW-Touran nur noch Schrottwert. Fahrer Volker T. starb noch an der Unfallstelle. Pferdebesitzerin Bettina T. wirkte sehr mitgenommen und brach während der Verhandlung immer wieder in Tränen aus.
Feuerwehr Schwabach, SAT1 Nach dem Zusammenprall mit dem Pferd hatte der VW-Touran nur noch Schrottwert. Fahrer Volker T. starb noch an der Unfallstelle. Pferdebesitzerin Bettina T. wirkte sehr mitgenommen und brach während der Verhandlung immer wieder in Tränen aus.

ANSBACH Auf der Autobahn A6 bei Neuendettelsau (Kreis Ansbach) wurde der Albtraum eines jeden Autofahrers zur traurigen Wirklichkeit. Zwei Pferde, die aus ihrer Koppel ausgerissen waren, lösten eine schier unfassbare Tragödie aus...

Am Donnerstag musste sich Bettina T. (28) wegen fahrlässiger Tötung vor dem Ansbacher Landgericht verantworten. Ihr gehörten die beiden Pferde, die den morschen Zaun der Koppel durchbrachen – und sich mitten in der Nacht auf die gut einen Kilometer entfernte Autobahn verirrten. Zunächst machte ein Lkw-Fahrer (53) ungewollt Bekanntschaft mit einem der Tiere, das plötzlich im Scheinwerferlicht vor ihm stand. Zeit zum Ausweichen und Bremsen blieb ihm nicht. Bei dem Frontalcrash, den das Pferd nicht überlebte, kam er mit dem Schrecken davon.

Völlig maroder Zaun

So viel Glück hatte der aus Hessen stammende Elektriker Volker T. (42) nicht. Er befand sich mit seiner Frau Susanne und den beiden Kindern Jan (13) und Michele (16) auf der Heimreise von einem Urlaub am Plattensee (Ungarn). Die über Radio verbreitete Verkehrsdurchsage der Polizei „Achtung, Pferde auf der Fahrbahn“ kam für ihn ein paar Minuten zu spät! Volker T. erging es so wie dem „Brummi“-Fahrer wenige Augenblicke zuvor. Auch er hatte keine Möglichkeiten zu einem Brems- und Ausweichmanöver, als das zweite Pferd plötzlich in der Dunkelheit vor ihm auftauchte. In seinem Fall allerdings führte der Tod die Regie. Das Pferd wurde frontal vom Wagen, einem VW Touran, erfasst und krachte mit dem Kopf voran durch die Windschutzscheibe in den Innenraum. Volker T. erlitt dabei tödliche, seine vorne sitzende Tochter schwere Verletzungen. Frau und Sohn kamen mit leichteren Blessuren davon.

Die Ermittlungen der Polizei führten zu Bettina T., der Besitzerin der beiden Pferde. Sie hatte noch gar nicht mitbekommen, dass die Tiere aus der Koppel ausgebrochen waren. Wie sich später herausstellte, hatten es die Vierbeiner leicht: Der Holzzaun war marode und der elektrische Sicherheitsdraht funktionierte nicht mehr. Deshalb wurde sie wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Bettina T., die sich angesichts der schlimmen Folgen selbst schwere Vorwürfe macht und im Gerichtssaal immer wieder in Tränen ausbrach, fand gnädige Richter. Sie hielten 4500 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze) für angemessen und verzichteten auf eine Haftstrafe. Volker T.’s Ehefrau und die beiden am Unfall beteiligten Kinder wollten sich die Gerichtsverhandlung nicht antun. Sie sind über den Tod des Mannes und Vaters noch nicht hinweg gekommen und befinden sich nach wie vor in psychiatrischer Behandlung.

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