Perverser Kinderschänder: Warum war er ein Jahr frei?
NÜRNBERG/WEIDEN - Zweimal wurde Wolfgang M. (26) zu Haftstrafen verurteilt, doch er blieb auf freiem Fuß. OLG Nürnberg zog jetzt einen Schlussstrich.
Unfassbar! Ein ganzes Jahr lang blieb ein perverser Kinderschänder (26) aus der Oberpfalz auf freiem Fuß. Und das, obwohl er rückfallgefährdet ist und zweimal zu einer Haftstrafe (20 Monate) ohne Bewährung verurteilt wurde. Das Nürnberger Oberlandesgericht zog jetzt einen Schlussstrich unter den Eiertanz – und schickt den Mann endlich hinter Gitter... Der widerliche Fall hatte im vergangenen Jahr bundesweit für Aufsehen gesorgt: Wolfgang M., der mit seiner Freundin bei seinen Eltern in einem kleinen Dorf im Landkreis Neustadt/Waldnaab lebt, hatte sich mit der Mutter eines sieben Monate alten Babys darauf verständigt, das Mädchen sexuell missbrauchen zu dürfen. Die ekelhafte Abmachung zum Preis von 700 Euro beinhaltete auch das Zufügen starker Schmerzen (AZ berichtete).
Wolfgang M. bekam kalte Füße - und die Mutter zeigte ihn an
Als Wolfgang M. schließlich mit dem Geld in der Wohnung der Frau auftauchte, war es nur Zufall, dass er seine perversen Neigungen nicht ausleben konnte. Denn das Baby der drogenabhängigen Frau befand sich zu diesem Zeitpunkt bei Pflegeeltern und hätte erst unter einem Vorwand von dort abgeholt werden müssen. Daraufhin bekam Wolfgang M. kalte Füße – und auch die Mutter wachte endlich auf. Sie zeigte den Sex-Verbrecher an. Im Februar letzten Jahres verurteilte das Amtsgericht den Techniker, in dessen Wohnung auch noch eine stattliche Anzahl von Kinderpornos gefunden wurden, zwar zu 20 Monaten Haft ohne Bewährung. Doch die Folgen für den Kinderschänder hielten sich in Grenzen: Er blieb auf freiem Fuß.
Das Landgericht in Weiden sah weiterhin keinen Anlass, Wolfgang M. ins Gefängnis zu stecken
Daran änderte sich auch ein halbes Jahr später nichts. Das Landgericht in Weiden, die nächste Instanz, bestätigte das Urteil, sah aber weiterhin keinen Anlass, Wolfgang M. ins Gefängnis zu stecken. Und das, obwohl ein Gutachter darlegte, dass die perversen Neigungen des Mannes dringend therapiebedürftig sind und eine erhebliche Rückfallgefahr besteht. Josef Weidensteiner, Sprecher der Weidener Justiz, erklärte damals ungerührt: „Es bestehen keine Haftgründe.“ Wolfgang M.s Anwalt legte auch gegen die Entscheidung des Landgerichts Beschwerde ein – und verzögerte dadurch die Rechtskraft des Urteils. Während sich die Bewohner im Dorf des Täters die Frage stellten, ob sie ihre Kinder noch unbeaufsichtigt draußen spielen lassen könnten, tat Wolfgang M. so, als wäre nichts gewesen. Das Oberlandesgericht in Nürnberg, wo der Fall landete, verwarf jetzt den juristischen Einspruch des Perverslings gegen die vorhergehenden Urteile. Nun kann ihm keiner mehr helfen. Wolfgang M. muss ins Gefängnis.H. Reister
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