Parken auf Gehwegen wird in Bayern oft toleriert

Eigentlich nicht erlaubt und trotzdem häufig geduldet: das Parken auf Gehwegen. Nur zwei große Städte in Bayern würden laut deutscher Umwelthilfe konsequent gegen die Praxis vorgehen.
dpa |
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Bis zu einer gewissen Restbreite dulden viele bayerische Städte auf Gehwegen abgestellte Autos. (Symbolbild)
Bis zu einer gewissen Restbreite dulden viele bayerische Städte auf Gehwegen abgestellte Autos. (Symbolbild) © Uli Deck/dpa
München

In den meisten größeren Städten in Bayern dürfen Autofahrer weiter auf Gehsteigen parken – obwohl das eigentlich nicht erlaubt ist. Das zeigt eine Auswertung der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach ist das Gehwegparken in Gänze nur in Regensburg und Würzburg verboten.

Wie viel Platz muss bleiben? Städte bewerten das unterschiedlich

Bei der DUH-Umfrage in den Rathäusern von acht bayerischen Großstädten gaben etwa Nürnberg, Ingolstadt und Augsburg an, das Gehwegparken je nach Lage vor Ort zu tolerieren, solange noch mindestens 1,50 Meter Restbreite für Fußgänger verbleiben. In Fürth werden demnach je nach Ort sogar Restbreiten von 1,30 Meter toleriert, in Erlangen sind es 1,80 Meter. 

München habe zwar angekündigt, Gehwegparken künftig strenger verfolgen zu wollen – aktuell werde es aber geduldet und stelle ein "großes Problem" dar, bemängelte die DUH.

Umwelthilfe hält Duldung für "skandalös"

Tatsächlich ist das Parken auf Gehwegen – sofern nicht anders gekennzeichnet – eigentlich gesetzlich verboten. Mindestens 2,5 Meter müsse ein Gehweg breit sein. Nur so können Leute im Rollstuhl oder mit Kinderwagen problemlos passieren, so die Deutsche Umwelthilfe. Sie bemängelt: Immer wieder werden Autos auf Gehwegen geparkt – und lassen somit zu wenig Platz. Viele bayerische Städte dulden laut eigener Auskunft diese Praxis aber.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte: "Es ist skandalös, dass viele Städte wegschauen und illegales Gehwegparken hinnehmen. Wer auf dem Gehweg parkt, gefährdet Menschen und verhält sich gesetzeswidrig."

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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