Pärchen totgefahren: Nur Geldstrafe!

Tragödie nach der Großgründlacher Kirchweih: Liebespaar lag mitten auf der Straße. Fahrer (44) war viel zu schnell unterwegs
NÜRNBERG/ERLANGEN Auf der Großgründlacher Kirchweih amüsierten sich Andrea (18) und ihr Freund Ingo (33) bis tief in die Nacht. Freunde erinnern sich, dass sie das verliebte Paar selten so ausgelassen und fröhlich erlebt hatten wie an diesem Abend. Nur ein paar Stunden später waren die beiden jungen Menschen tot! Der Fahrer eines Kleinlastwagens hatte sie auf dem Heimweg überrollt. Jetzt musste sich der Mann (44) vor dem Erlanger Amtsgericht verantworten.
Die Emotionen kochten hoch
Den Auftritt im Gerichtssaal, der bei den Angehörigen der Opfer die Emotionen rund eineinhalb Jahre nach der Tragödie noch einmal hochschwemmen ließ, hätte Holger P. vermeiden können. Doch dem Mitarbeiter einer Speditionsfirma war der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zu hoch. Er legte Beschwerde ein, ließ es auf den öffentlichen Prozess ankommen – und fand tatsächlich einen gnädigen Richter. Er reduzierte die Strafe um knapp die Hälfte auf 3.175 Euro.
Dieser Straf-Rabatt brachte die Mutter der getöteten jungen Frau in Rage. Sie hielt dem Todesfahrer nach der Urteilsverkündung ein Foto ihrer Tochter unter die Nase und herrschte ihn wutentbrannt an: „Sie leben noch. Aber meine Andrea kommt nicht mehr zurück.“ Vielleicht spielte bei dieser Szene auch der Umstand eine Rolle, dass sich Holger P. nie bei der Mutter gemeldet hatte und auch kein Wort der Entschuldigung fand. Vielmehr erklärte er vor Gericht, dass in jener Nacht auch sein Leben zu Ende gegangen sei – und er seitdem von Gewissensbissen geplagt werde.
Warum lag das Paar auf der Straße?
Einen juristischen Vorteil konnte der Todesfahrer aber aus der Tatsache ziehen, dass sich die genauen Umstände des Unfallhergangs nicht mehr klären ließen. Vor allem blieb die Frage unbeantwortet, warum das getötete Paar mitten auf der Ortsverbindungsstraße zwischen Großgründlach und Tennenlohe lag, als es vom Kleinlaster erfasst wurde. Ein Gutachter meinte, dass die beiden das herankommende Fahrzeug unter normalen Umständen eigentlich bemerken hätten müssen.
Keinen Zweifel hatte hingegen das Gericht, dass an dem Kleinlaster das Abblendlicht kaputt war. Und dass Holger P. viel zu schnell fuhr. Statt der erlaubten 50 Stundenkilometer war er mit mindestens Tempo 85 auf der schmalen Straße unterwegs.
hr