Originelles Plakat am Tegernsee sorgt für Aufmerksamkeit

Am Baugerüst eines Hauses macht ein Banner mit einer Aufschrift neugierig. Verglichen werden der Gewerbesteuerhebesatz in Bad Wiessee und der in München. Was steckt dahinter? Die AZ hat beim namentlich nicht ganz unbekannten Immobilienbesitzer und bei der Gemeinde am Tegernsee nachgefragt.
Anne Hund |
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490 Prozent in München gegenüber 240 Prozent in Bad Wiessee: Der Gewerbesteuerhebesatz unterscheidet sich deutlich, wie das Banner zeigt.
490 Prozent in München gegenüber 240 Prozent in Bad Wiessee: Der Gewerbesteuerhebesatz unterscheidet sich deutlich, wie das Banner zeigt. © Ferdinand Kohler

Wer in diesen Tagen durch Bad Wiessee gefahren ist, dem dürfte – nicht weit entfernt vom Rathaus an der Sanktjohanserstraße – eine noch eingerüstete Fassade mit einer weißen Plane aufgefallen sein. "München" und daneben "Bad Wiessee" ist darauf in großen, schwarzen Lettern zu lesen. Darunter prangen – kaum zu übersehen – zwei schwarze Zahlen: 490 Prozent (unter dem Schriftzug München) gegenüber 240 Prozent (Bad Wiessee). Gemeint ist der jeweilige Gewerbesteuerhebesatz.

Dass hier ein gewaltiger Unterschied zwischen der bayerischen Landeshauptstadt und der beschaulichen Gemeinde am Tegernsee besteht, ist keine Überraschung. "Wir haben seit 2018 einen Gewerbesteuerhebesatz von 240", teilt die Gemeinde Bad Wiessee auf ihrer Webseite mit – verbunden mit der Frage, ob man überlege, sein Gewerbe hierher an den Tegernsee zu verlagern.

Immer noch beschaulich: Bad Wiessee.
Immer noch beschaulich: Bad Wiessee. © IMAGO/Ulrich Wagner

Im Vergleich zu München: Gewerbesteuerhebesatz in Bad Wiessee deutlich niedriger

Was steckt hinter der – durchaus originellen – Idee mit dem großen Banner? Die AZ hat beim privaten Eigentümer des Hauses Ferdinand Kohler nachgefragt. Er ist der Sohn von Bachmair-Weissach-Hotelier Korbinian Kohler. Der heute 28-Jährige hatte das Gebäude, in dem einst die Hypovereinsbank ansässig war, Anfang 2021 gekauft und das Haus "komplett saniert – sehr viel in Eigenleistung", blickt er zurück. In den oberen Etagen gibt es einige Wohnungen. Im Untergeschoss ist Platz für Gewerbe vorgesehen. "Und für das Gewerbe such' ich einen neuen Mieter", so Ferdinand Kohler zur AZ.

Wie kam es zu der Idee? "Zu der Idee, das so groß zu machen, hat mich meine letzte Reise nach New York inspiriert", sagt er. "Als ich am Times Square stand, waren da immer die riesigen Plakate." Seines solle "ganz klar auch die Münchner ansprechen und sie dazu bewegen, mit ihrem Gewerbe an den Tegernsee zu ziehen", so der 28-Jährige weiter.

Ließ sich für die Idee von New York inspirieren: Ferdinand Kohler vor dem Haus in Bad Wiessee.
Ließ sich für die Idee von New York inspirieren: Ferdinand Kohler vor dem Haus in Bad Wiessee. © Ferdinand Kohler

Die 180 Quadratmeter Gewerbefläche will er demzufolge künftig vermieten. "Vielleicht an ein Family Office, an ein Kreativ-Büro oder eine Kanzlei", zählt er auf AZ-Nachfrage auf. "Ich bin aber auch offen für etwas ganz Neues wie etwa die Yoga- und Pilatesstudios, die aus dem Boden sprießen." Zuletzt seien die Räumlichkeiten als Büro vermietet gewesen, so Kohler, bis Ende 2025. Seit wenigen Monaten suche er nun einen neuen Mieter.

Was die Gemeinde Bad Wiessee sagt

Und das Plakat? Es soll noch so lange bleiben, bis die Fassade in zwei bis drei Wochen fertig ist. Das Haus ist schon seit Längerem hübsch saniert. "Es kriegt jetzt nur ein kleines Upgrade durch die neue Fassade aus Lärchenholz." Er sei schon immer interessiert am Bauen gewesen, schildert der 28-Jährige, der selbst am Tegernsee aufgewachsen und hier daheim ist. "Gelernt habe ich einen anderen Beruf. Ich bin Notfallsanitäter", sagt er – "und gleichzeitig Unternehmer."

Originelle Idee hin oder her. Der ein oder andere mag vielleicht skeptisch sein, denn in der Gemeinde Bad Wiessee gibt es auch eine sogenannte Werbeanlagensatzung. Ist so etwas als Werbung einzustufen? Davon geht Bauamtsleiter Anton Bammer in Bad Wiessee aus. "Es handelt sich um eine nicht zulässige Werbeanlage", sagt er auf AZ-Nachfrage mit Verweis auf die Satzung, bei der auch die Größenordnung eine Rolle spielt. Gleichzeitig ist es naheliegend, dass die Plane verschwindet, sobald die Baumaßnahme an der Fassade abgeschlossen ist.

Was passiert jetzt mit dem Banner?

Immobilienbesitzer Kohler sagt auf AZ-Nachfrage, dass er keine Genehmigung für die Absturzsicherung eingeholt habe, weil man dafür keine brauche. Und der Schriftzug? Das Netz, welches der Verkehrssicherungspflicht entspreche, könne "erfreulicherweise in zweierlei Hinsicht" verwendet werden, sagt er. Sprich, dass es seinen Zweck erfüllt und "dass man es bedrucken" könne.

"Wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind, wird das Plakat natürlich abgehängt", versichert der 28-Jährige. Sollten danach ein Kindergarten, ein Sportverein oder eine gemeinnützige Einrichtung ein "Sonnensegel" brauchen, "verschenke ich sehr gerne dieses Banner".

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