OLG entscheidet im Holzkirchner Kuhglocken-Streit

München (dpa/lby) - Im Holzkirchner Kuhglocken-Streit will heute das Oberlandesgericht (OLG) eine weitere Entscheidung verkünden. Ein Ehepaar in dem oberbayerischen Ort fühlt sich von den Glocken der Kühe auf der angrenzenden Weide gestört und will gerichtlich ein Ende des Gebimmels erreichen.
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Eine Milchkuh leckt an einer Kuhglocke, die im Viehstall der Familie Killer hochgehalten wird. Foto: Peter Kneffel/Archivbild
dpa Eine Milchkuh leckt an einer Kuhglocke, die im Viehstall der Familie Killer hochgehalten wird. Foto: Peter Kneffel/Archivbild

München (dpa/lby) - Im Holzkirchner Kuhglocken-Streit will heute das Oberlandesgericht (OLG) eine weitere Entscheidung verkünden. Ein Ehepaar in dem oberbayerischen Ort fühlt sich von den Glocken der Kühe auf der angrenzenden Weide gestört und will gerichtlich ein Ende des Gebimmels erreichen. Der Ehemann und später auch seine Ehefrau waren in getrennten Prozessen bereits in erster Instanz vor dem Landgericht München II gescheitert. Der Mann zog nun in die zweite Instanz vor das OLG.

Da die tatsächliche Lärmbelastung aus der Ferne schwer einzuschätzen ist, hatten die Richter in der Verhandlung im Februar eine Schlafprobe ins Spiel gebracht. Wenn sich die Parteien nicht einigen könnten, müsse man womöglich die Sache selbst in "Augen- und Ohrenschein" nehmen. Da es um die Nachtruhe gehe, würde dies darauf hinauslaufen, dort eine Nacht zu verbringen.

Die Vorinstanz hatte die Klagen des Mannes und seiner Frau insbesondere wegen eines Vergleiches abgewiesen, den der Mann mit der Bäuerin im September 2015 geschlossen hatte. Demnach sollten Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen. Das Ehepaar hatte trotz des Vergleichs geklagt, da der Kompromiss nach seiner Auffassung kaum Entlastung brachte.

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