Obacht, Rentenfalle! Warum Sie weniger bekommen als gedacht

Alle reden über die Rente der Zukunft – für Menschen, die bereits das Altersruhegeld beziehen, gibt es zumindest eine Sicherheit: Die Rente wird zum 1. Juli steigen. Um 4,24 Prozent geht es dann rauf. Ein recht ordentliches Plus im Vergleich zum Vorjahr, als es "nur" 3,74 Prozent mehr gab. Doch Obacht: Von dem Zugewinn gehen noch Krankenversicherung, Pflegebeiträge und Steuern ab, warnt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Und durch die Erhöhung ihrer Bezüge würden zudem wieder mehrere Zehntausend Rentner steuerpflichtig werden, so die Experten.
Die Lohnsteuerhilfe rechnet vor, wie viel von der Rente noch bleibt. Aus einer bisherigen Summe von 500 Euro brutto werden ab Mittwoch 521,20 Euro. Bei einer Rente, die bislang bei 1000 Euro lag, stehen nun 1042,40 Euro zu Buche. Wer zuvor 1500 Euro brutto bezog, darf künftig mit 63,60 Euro mehr rechnen. Auf eine Rente von 2000 Euro brutto werden ab Juli noch 84,80 Euro draufgelegt.

"Neben den Altersrenten steigen auch die Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten sowie die der landwirtschaftlichen Alterskasse gleichermaßen an", informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern. Doch: Rentnern werden Krankenversicherungsbeiträge von der Bruttorente abgezogen. "Somit schmälern der Beitragssatz von 14,7 Prozent und der Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 Prozent jeweils zur Hälfte die Rentenzahlung", warnen die Experten vor zu früher Freude.
Beitrag zur Pflegeversicherung geht auch noch runter
Auch der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung werde vollständig von der Rente abgezogen – 4,2 Prozent für Kinderlose und 3,6 Prozent für Eltern. "Werden die gesetzlichen Versicherungsbeiträge mit rund 13 Prozent abgezogen, bleibt bei einer Rente von 500 Euro ein Plus von rund 18 Euro netto", rechnet die Lohnsteuerhilfe Bayern vor. So relativieren sich die Zusatzbeträge weiter: "Betrug die Rentenzahlung 1000 Euro, so kommen netto nur mehr rund 37 Euro dazu", so die Experten. Bei einer Rente von 1500 Euro gibt es 55 Euro netto dazu, bei 2000 Euro sind es noch 74 Euro mehr, die ab Juli ausgezahlt werden. Somit kämen von der Rentensteigerung nur etwa 3,7 Prozent auf dem Konto der Senioren an.

Und: Einkommensteuerpflichtig sind die Rentenerhöhungen auch. Am persönlichen Rentenfreibetrag ändert sich nämlich nichts. Dieser werde einmal bei Renteneintritt berechnet und bleibe dann für immer so – daher steigt der zu versteuernde Anteil der Rente jedes Jahr weiter. Als Gegenmittel fungiert der Grundfreibetrag – der wird nämlich jährlich erhöht. Aktuell liegt er bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete pro Jahr. Wer darüber liegt, muss eine Steuererklärung abgeben.
Auch Nebenjobs müssen angegeben werden
"Neben der Altersrente müssen weitere staatliche Renten, Einkünfte aus betrieblicher Altersvorsorge, nicht versteuerte Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Nebenjobs eingetragen werden", listet die Lohnsteuerhilfe Bayern auf. Die Experten raten: "Rentenbeziehende, die in der Nähe des Maximalwerts liegen, sollten unbedingt überprüfen lassen, ob Einkommen- und Kirchensteuer mit der Rentenerhöhung fällig werden." Aber selbst dann könne man den zu versteuernden Betrag noch drücken, etwa durch Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen – wie auch die zuvor genannten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Wichtig: Rentner selbst müssen keine Daten zur gesetzlichen Rente in der Einkommensteuererklärung angeben, wie die Deutsche Rentenversicherung angibt. Ausnahme: Man möchte durch ein Steuerberechnungsprogramm das Ergebnis schon vorher erfahren. Grundsätzlich jedoch muss jeder Rentner eine Einkommensteuererklärung mit Anlage R beim Finanzamt abgeben. Die "nachgelagerte Besteuerung" bezeichnet die Deutsche Rentenversicherung als günstig für Bezieher. Die Aufwendungen für die Altersvorsorge verringerten die Steuerbelastung, solange man noch im Beruf ist. Wer als Rentner geringere Einkünfte hat, müsse auch einen geringeren Steueranteil aufbringen.
Was kommt bei Menschen mit kleineren Einkommen an?
Was bleibt also von der zuerst recht ordentlich klingenden Rentenerhöhung zum 1. Juli? Nicht viel, resümieren die Experten. 3,7 Prozent seien es zunächst, aber da 2022 und 2023 die Erhöhungen jeweils unter der Inflationsrate lagen, gebe es Nachholbedarf, der kaum ausgeglichen werden dürfte. "Gerade Menschen mit sehr kleinen Renten werden durch die Rentenerhöhung keine Verbesserung der Situation wahrnehmen."

Noch unangenehmer allerdings ist der Blick in die Zukunft – wenn nämlich höhere Beiträge zur Rentenversicherung drohen. Die Redaktion von "Finanztip" hat auch für diesen Fall schon mal gerechnet. Steigt der Beitragssatz von 18,6 auf 19,9 Prozent, wie es sich bereits abzeichnet, dann bedeutet das für den einzelnen Arbeitnehmer eine Erhöhung seines Anteils um 0,65 Prozentpunkte. "Bei einem Bruttogehalt von 4000 Euro im Monat wären das rund 26 Euro höhere Rentenbeiträge pro Monat, im Jahr 312 Euro", so die Experten. Zumindest gilt auch dann: Höhere Beiträge werden steuerlich berücksichtigt, es sind also, so "Finanztip", bei höheren Beiträgen weniger Steuern zu zahlen.