Nur noch eine Rechnung pro Tisch: Kommt das auch in Bayern?

Ein Wirt in Schwaben stellt nur noch eine Rechnung pro Tisch aus – das Splitten habe zu lange gedauert. Ist das auch in Bayern denkbar?
von  Natascha Probst
In Deutschland ist es üblich, dass man getrennt bezahlen kann. Ein Wirt in Esslingen macht das nun zur Ausnahme – in Bayern gibt es keine Probleme, heißt es beim Dehoga.
In Deutschland ist es üblich, dass man getrennt bezahlen kann. Ein Wirt in Esslingen macht das nun zur Ausnahme – in Bayern gibt es keine Probleme, heißt es beim Dehoga. © Sina Schuldt/dpa

Getrennt oder zusammen? In Europas Süden stellt sich die Frage gar nicht, ob man seine Rechnung aufteilen möchte. In Deutschland ist sie hingegen ganz normal – doch ein Restaurant in Schwaben macht da nicht mehr mit. Bei Salvatore Marrazzo in Esslingen bei Stuttgart gibt es nur noch eine Rechnung pro Tisch.

Marrazzo lehnt das Splitten von Rechnungen seit Kurzem ab – und macht seinen Gästen eine klare Ansage: Ein Tisch, eine gemeinsame Rechnung, heißt es in seinem italienischen Restaurant. Zwar sei es bei ihm nicht verboten, getrennt zu zahlen. Die Frage müssten seine Gäste aber vor der Bestellung klären, sagt Marrazzo.

Der Auslöser für seine strikte Regel: An einem Freitagabend, das Restaurant gut besetzt, werden zwei Kellner an Tischen aufgehalten, weil Gruppen die Rechnungen aufteilen wollen und diskutieren, während andere Gäste ungeduldig warten. "Da ging es darum, ob der eine aus der Weinflasche 0,1 Liter gehabt hat oder nicht, und ob das dann der Kellner raussplitten kann", sagt Marrazzo.

"Und am Schluss bleiben in der Rechnung ein Kaffee offen und ein Mineralwasser. Und dann diskutiert man noch darüber, wer das Wasser und den Kaffee hatte, um das zu bezahlen."

Eine Rechnung pro Tisch auch in Bayern? Splitfunktion der Kasse teilt Rechnung

In Bayern gebe es diesbezüglich keine Probleme, sagt Michaela Schmitz-Guggenbichler, Vorsitzende des Fachbereichs Gastronomie des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes. Damit spricht sie aus der Praxis: In ihrem Gasthof "Alte Bergmühle" in Fischbachau (Landkreis Miesbach) sei das noch nie ein Thema gewesen.

Natürlich komme es mal vor, dass sich die Tante mit der Nichte streite, wer die Rechnung übernehme, aber darin sieht Schmitz-Guggenbichler kein Problem. Dass zu viel Personal mit der Rechnungssplittung beschäftigt sei, würde nicht vorkommen. Deshalb kann sie sich auch nicht vorstellen, dass mehr Wirte diese Regelung übernehmen würden.

Getrennte Bezahlung, mehr Trinkgeld

Sollten sich die Gäste dafür entscheiden, getrennt zahlen zu wollen, könne das die Splitfunktion der Kasse teilen, sagt Schmitz-Guggenbichler. Für die Kellner selbst sei es sogar besser, wenn die Rechnung von den Gästen getrennt bezahlt werde: Dann gibt es tendenziell mehr Trinkgeld.

Simone Bueb, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern, sieht in dem Vorgehen des Esslinger Wirts kein Problem. Grundsätzlich werde ein Bewirtungsvertrag mit jedem konsumierenden Gast einzeln abgeschlossen. Allerdings sei es in der Praxis schon lange so, dass meist eine gemeinsame Rechnung kommt, wenn man nicht vorher explizit darauf hinweise, getrennt zahlen zu wollen.

Gemeinsame Flasche Wasser wird auf Tisch gebucht

Dies sei dem Abrechnungssystem bei den meisten Gastronomen geschuldet, das pro Tisch abrechnet, da alles andere auch praktisch kompliziert wäre, sagt Bueb. Wenn der Gastronom vorher anbiete, die Rechnung auch zu trennen, sei es rechtlich kein Problem, ansonsten eine gemeinsame Rechnung pro Tisch auszustellen.

Bei geteilten Speisen oder Getränken, wie einer gemeinsamen Flasche Wasser, müssten sich die Gäste entscheiden, wer was übernimmt. Gemeinsame Getränke oder Speisen würden immer auf den Tisch und nicht auf den einzelnen Gast gebucht, sagt Bueb.

Eine generelle Empfehlung für oder gegen das gemeinsame Bezahlen hat die Verbraucherzentrale nicht. "Das kann jeder so handhaben, wie er das möchte."

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