Nur noch anmelden: Würstlbrater atmen durch

Bisher galt für "Reisegastwirte", die von Volksfest zu Volksfest ziehen, eine besondere Genehmigungspflicht, jetzt hat die Staatsregierung den bürokratischen Aufwand für die Betreiber von mobilen Imbissbuden deutlich reduziert.  
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Bisher galt für "Reisegastwirte", die von Volksfest zu Volksfest ziehen, eine besondere Genehmigungspflicht, jetzt hat die Staatsregierung den bürokratischen Aufwand für die Betreiber von mobilen Imbissbuden deutlich reduziert.

München - Die Staatsregierung erleichtert den Betreibern von Würstl- und Imbissbuden auf Volksfesten das Leben.

Künftig müssen sie ihr reisendes Geschäft nicht mehr in jeder Kommune aufs Neue genehmigen lassen, sondern lediglich anmelden.

Das beschloss das Kabinett am Dienstag, die Federführung hatte Wirtschaftsstaatssekretär Franz Pschierer (CSU).

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Bisher galt für "Reisegastwirte", die von Volksfest zu Volksfest ziehen, eine besondere Genehmigungspflicht - nicht wegen der Bratwürste oder sonstiger Leckereien, sondern für den Ausschank von Alkohol.

Eine Reduzierung der sonstigen Pflichten eines Imbissbudenbesitzers ist damit nicht verbunden: Hygienevorschriften und Ähnliches gelten weiter.

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