Nürnberger Gericht: Die Preise der N-Ergie sind rechtens

Nach Erhöhungen hatte ein Gas-Rebell auf Rückzahlung geklagt. Es ging um insgesamt 580 Euro.
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Zwischen 2004 und 2007 kletterten die Gaspreise deutlich in die Höhe.
AP Zwischen 2004 und 2007 kletterten die Gaspreise deutlich in die Höhe.

Nach Erhöhungen hatte ein Gas-Rebell auf Rückzahlung geklagt. Es ging um insgesamt 580 Euro.

NÜRNBERG Niederlage für den Gas-Rebell! Ein Kunde hatte gegen die nach seiner Meinung überhöhten Preise der N-Ergie im Zeitraum 2004 bis 2007 geklagt. Er verlangte 580 Euro Mehrkosten zurück. Der 1. Zivilsenat am Nürnberger Oberlandesgericht wies jetzt die Klage ab. Begründung: Die Preise seien nicht zu beanstanden. Jetzt muss der Kunde die Gerichtskosten samt Gutachter zahlen.

In einigen anderen Verfahren hatte sich die N-Ergie noch mit Kunden verglichen – man einigte sich auf die Hälfte der geforderten Summe. Diese Erfahrung machte die Anwältin Cornelia Ahrens, die andere Kläger vertritt. „Doch das Grundproblem ist, dass sich die Gerichte stützen auf die nicht sehr verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stützen, und die macht es den Energieversorgern leicht“, so die Anwältin. Demnach müssen sie nicht mitteilen, was sie im Einkauf für das Gas bezahlt haben und ob es billigere Alternativen gegeben hätte. cis

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