Nürnberger Ärztin übersah Krebs – Patientin starb qualvoll
Sie hatte den Tumor im Unterleib nicht entdeckt, jetzt leugnet die Medizinerin vor Gericht jede Verantwortung
NÜRNBERG Wegen fahrlässiger Tötung muss sich demnächst eine bekannte Nürnberger Frauenärztin vor dem Amtsgericht verantworten. Sie hatte ein Krebsgeschwür im Unterleib der Patientin Anna B. (†57, Name geändert) übersehen und wurde in einem Zivilverfahren bereits zur Zahlung von 100.000 Euro Schmerzensgeld an den Witwer verurteilt.
Der Jurist und Sachbuch-Autor (77) hatte seiner Ehefrau noch am Sterbebett versprochen, dass er ihren qualvollen Tod sühnen werde. Das erstrittene Schmerzensgeld wollte er der Krebsforschung spenden.
Mehrere Jahre lang kämpfte er, um den Ärztepfusch mit seinem Anwalt Felix Müller (Kanzlei Kreuzer) aufzudecken. Im Zivilprozess brachte er damals sogar einen Tischtennisball mit, um die Größe es übersehenen Geschwürs anschaulich zu demonstrieren.
Vier Zentimeter Durchmesser hatte das Karzinom im Gebärmutterhals, doch die Frauenärztin übersah es noch bei den letzten drei Untersuchungen und fand auch die starken Blutungen, von denen die Patientin berichtete, nicht Besorgnis erregend.
Als Anna B. einen anderen Gynäkologen konsultierte, sah dieser den Krebs mit bloßem Auge. Sieben Stunden dauerte die Operation, doch auch nachfolgende Chemo- und Strahlentherapien konnten die Patientin nicht mehr retten. Der Tumor hatte bereits gestreut.
Zweite Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung in einem anderen Fall
Anna B. litt noch monatelang an der tückischen Krankheit, konnte nicht mehr schlucken und musste intravenös ernährt werden.
„Ich habe keine Fehler gemacht“, beteuerte die verklagte Ärztin noch im Zivilprozess. Ob sie das auch im anstehenden Strafverfahren (Höchststrafe: fünf Jahre Haft) so sagen wird?
Der Prozess ist jetzt bei Richter Volker Kanz anhängig, nachdem eine Kollegin den Fall wegen Befangenheit abgegeben hatte. Begründung: Sie war selbst Patientin der Angeklagten, die inzwischen ihre Praxis abgegeben hat.
Gegen die Medizinerin läuft noch eine zweite Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung. In diesem Fall war eine vierfache Mutter (†34) beim Sterilisations-Eingriff verblutet, den die Gynäkologin als Belegärztin im Martha-Maria-Krankenhaus durchführte. Dabei wurden aus Versehen mehrere Adern durchtrennt.
Auch hier bestreitet die Medizinerin jegliche Schuld. Der Witwer, ein 41-jähriger Tankwart verklagte sie im Zivilprozess vor dem Nürnberger Landgericht auf Zahlung von 7500 Euro Schmerzensgeld sowie 100.000 Euro Entschädigung für anfallende Kosten der Haushaltsführung.
In dem Prozess wurden bislang drei Gutachter gehört, ein Ende steht noch immer aus. Deshalb ruhen in diesem Fall auch noch die strafrechtlichen Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen die Ärztin. Christa Schamel
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