Nürnberger Ärztin kassierte Tote ab!

Die Medizinerin gab auch an, an manchen Tagen 39 Stunden gearbeitet zu haben...
NÜRNBERG Sehr seltsame Praktiken: Auch wenn Patienten schon verstorben waren, berechnete Allgemeinärztin Anna B. (51, Name geändert) jahrelang weiter Leistungen – bis alles aufflog. Am Freitag ging es am Nürnberger Amtsgericht um Betrug über 3500 Euro. Doch es war nur die Spitze eines Eisbergs...
Der Vorwurf: Zwischen Dezember 2003 bis März 2007 soll Anna B. bei 42 Patienten Leistungen (wie Sauerstoffmessung im Blut) erbracht haben, obwohl die Betroffenen entweder im Krankenhaus lagen, auf Reha-Maßnahmen waren oder – wie in zehn Fällen – bereits seit etlichen Monaten verstorben waren. „Was für einen Sinn macht eigentlich so eine Sauerstoff-Messung bei einem Toten?“, fragte Richterin Claudia Bendick-Raum stirnrunzelnd.
Schon vor Jahren setzte es eine Disziplinarstrafe
„Das kann ich mir auch nicht erklären“, gab die Angeklagte zu. „Ich habe ja ständig Hausbesuche gemacht, konnte mich um die Eintragungen in die Krankenakten nicht kümmern.“ Entsprechende Zettel über erbrachte Leistungen habe sie ihrer Arzthelferin hingelegt. Wenn, dann habe ihre Mitarbeiterin die Fehler gemacht. „Aber Sie sind verantwortlich dafür“, stellte die Richterin fest. Seltsam sei auch, dass die Ärztin an manchen Tagen 39 Stunden lang Patienten besucht haben muss, wenn man die Zeiten zusammenrechnete!
Die Medizinerin musste schon vor Jahren wegen falscher Abrechnungen 5000 Euro Disziplinarstrafe an die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) zahlen. Es war ihr keine Lehre: Als beim neuen Leistungsabgleich zwischen KVB und AOK wieder Ungereimtheiten auftauchten, wurde ihre Praxis durchsucht. Und festgestellt, dass zig Krankenakten fehlten, weil man sie – versehentlich – vernichtet hatte.
Gegen den Strafbefehl über 3600 Euro (entspricht drei Monatseinkommen) hatte AnnaB. Einspruch erhoben: Sie sei unschuldig, verdiene auch nur 500 Euro im Monat. „Es kann nur teurer werden“, warnten die Richterin und auch Staatsanwältin Christine Kastner, die einen Karton mit neuen Unterlagen über Abrechnungsbetrug zur Prüfung bekommen hat. Da akzeptierte Dr. B. die Strafe. Sie darf weiter praktizieren: Für den Zulassungs-Entzug reicht die Tat nicht aus. cis