Nüchternes Schlauchbootvergnügen: Neue Verordnung für Isar

Bad Tölz (dpa/lby) - Zugunsten von Naturschutz und Sicherheit schränkt das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Bootsfahrten auf der Isar ein. Nur noch viereinhalb Monate im Jahr, von 1.
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Ein Kanufahrer fährt bei Sonnenuntergang über das Wasser. Foto: Peter Steffen dpa/Archivbild
dpa Ein Kanufahrer fährt bei Sonnenuntergang über das Wasser. Foto: Peter Steffen dpa/Archivbild

Bad Tölz (dpa/lby) - Zugunsten von Naturschutz und Sicherheit schränkt das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Bootsfahrten auf der Isar ein. Nur noch viereinhalb Monate im Jahr, von 1. Juni bis 15. Oktober, dürfen Schlauchboot-, Kanu- und Kajakfahrer das Wildwasser befahren - und das auch nur noch tagsüber und einigermaßen nüchtern. Für die Bootsfreunde gilt eine 0,5-Promille-Grenze. Das sieht eine Verordnung vor, die Landrat Josef Niedermaier (Freie Wähler) am Dienstag vorstellte und die am Donnerstag in Kraft treten soll.

"Die Isar macht unseren Landkreis aus, sie ist die Lebensader", sagte Niedermaier. Unterschiedliche Interessengruppen von Erholungssuchenden bis zu Energieversorgern "zerrten" an dem Fluss. "Das tut der Isar richtig weh." Glasflaschen sollen verboten sein, Kinder unter zwölf Jahren sollen Schwimmwesten tragen. Er hoffe auf die Vernunft - und auch auf die Abschreckungswirkung der Verordnung.

An heißen Sommertagen herrscht von München bis zum Sylvensteinspeicher Hochbetrieb. Dann werden die für Grillfeste und Badeausflüge beliebten Isarufer gelegentlich zur Partymeile. Hundert Boote fahren an manchen Tagen flussabwärts - teils direkt über die Laichgründe der bedrohten Huchen. "Wir fahren durchs Schlaf- oder Wohnzimmer von den Fischen", sagte Carolin Singer vom Landratsamt.

Die Tölzer wollen nun gemeinsam mit dem benachbarten Landratsamt München in einer Verträglichkeitsstudie herausfinden, was der Isar zugemutet werden kann. Auch der Münchner Landrat Christoph Göbel (CSU) denkt über ähnliche Maßnahmen für mehr Sicherheit nach. Es gehe darum, die Interessen aller Betroffenen vernünftig in Einklang zu bringen. "Die Freiheiten der Bürger müssen so weit wie möglich erhalten bleiben."

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