Notfallsanitäter dürfen in Bayern jetzt mehr behandeln
München (dpa/lby) - Seit dem 1. Dezember dürfen Bayerns Notfallsanitäter mehr kleinere ärztliche Maßnahmen an Patienten vornehmen. Wegen einer Änderung des Rettungsdienstgesetzes muss dann nicht mehr unbedingt ein Notarzt vor Ort sein. Ob ein Sanitäter eine Maßnahme vornehmen kann, ist in einer "Checkliste" festgelegt. Die Neuregelung soll nicht nur den Patienten schnellere Hilfe ermöglichen, weil nicht mehr auf das Eintreffen des Arztes gewartet werden muss. Die Notfallsanitäter müssen hierzu in ihrer Ausbildung aber entsprechend geschult werden.
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