Notarzt wegen Totschlags vor Gericht

Ein Notarzt soll einer Patientin grundlos das Narkosemittel Propofol gespritzt haben. Die Frau starb. Jetzt steht der Mann vor Gericht. Auch anderen Patienten soll er das Mittel gegeben haben.
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Vor dem Landgericht München II beginnt der Prozess gegen einen Notarzt. (Symbolfoto)
Vor dem Landgericht München II beginnt der Prozess gegen einen Notarzt. (Symbolfoto) © Lukas Barth/dpa
München

Weil er den Tod einer Patientin durch eine unnötige Medikamentengabe verursacht haben soll, muss sich ein Notarzt ab heute (9.30 Uhr) wegen Totschlags vor dem Landgericht München II verantworten. Der 65-Jährige fuhr zwischen 2017 und 2018 Rettungseinsätze im Bereich Tegernseer Tal und Holzkirchen. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft spritzte er einer Frau im April 2018 nach einem Oberschenkelhalsbruch das Narkosemittel Propofol, obwohl es dafür keinen Anlass gab.

In der Folge brachen Atmung und Kreislauf bei der Frau zusammen. Sie erlitt schwere Hirnschäden und starb nach elf Tagen auf einer Intensivstation. Der Arzt ist auch wegen 14 weiterer Propofolgaben an Patienten angeklagt, für die es keinen medizinischen Grund gegeben haben soll. In den meisten Fällen erlitten die Opfer der Anklage zufolge keine Spätschäden. Das Verfahren soll bis Mitte August dauern.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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