Noch keine Abbauerlaubnis für stillgelegten Atommeiler

Gundremmingen (dpa/lby) - Für den Ende 2017 abgeschalteten Block B des Kernkraftwerks in Gundremmingen gibt es nach wie vor keine Genehmigung zum Abbau des Atommeilers. Nach Angaben des bayerischen Umweltministeriums in München wird der Antrag des Betreibers noch geprüft.
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Gundremmingen (dpa/lby) - Für den Ende 2017 abgeschalteten Block B des Kernkraftwerks in Gundremmingen gibt es nach wie vor keine Genehmigung zum Abbau des Atommeilers. Nach Angaben des bayerischen Umweltministeriums in München wird der Antrag des Betreibers noch geprüft. Die Betreibergesellschaft des Kraftwerks hatte ursprünglich bereits im Laufe des Jahres 2018 mit der Erlaubnis gerechnet. Die Verantwortlichen des Unternehmens wollen heute einen Überblick über die laufenden Projekte geben.

Der Block B des schwäbischen Kernkraftwerks war Ende 2017 planmäßig nach 33 Jahren vom Netz gegangen. Gundremmingen war der letzte Atom-Doppelstandort mit zwei aktiven Reaktoren in Deutschland. Block C des Kraftwerks im Landkreis Günzburg darf nach dem Atomausstiegsplan noch bis Ende 2021 weiterbetrieben werden.

Die Kraftwerksgesellschaft plant, den schon abgeschalteten Block des Atomkraftwerks während des laufenden Betriebs von Block C zu demontieren. Kritiker finden das riskant. Das Kraftwerk begründet den schnellen Abbau hingegen damit, dass Mitarbeiter dann nahtlos weiterbeschäftigt werden können.

Das Kernkraftwerk gehört zu 75 Prozent zum RWE-Konzern. Der Rest gehört der Eon-Atomtochter Preussen-Elektra.

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