„Nichtangriffs-Pakt“ im Glühwein-Krieg

Seit über 25 Jahren streiten sich die Nürnberger Glühweinhersteller um die Bezeichnungen ihrer lukrativen Produkte. Dabei geht es sprachlich recht kriegerisch zu. Von „Nichtangriffs-Vereinbarung“ und Friedenspakten ist die Rede.
von  Abendzeitung
Dieter Blokesch (Rauschgoldengel-Glühwein), wird von Hans Friedrich Gerstacker Christkindles-Markt-Glühwein) verklagte weil er ihm in die Parade gefahren ist.
Dieter Blokesch (Rauschgoldengel-Glühwein), wird von Hans Friedrich Gerstacker Christkindles-Markt-Glühwein) verklagte weil er ihm in die Parade gefahren ist. © Bayernpress

Seit über 25 Jahren streiten sich die Nürnberger Glühweinhersteller um die Bezeichnungen ihrer lukrativen Produkte. Dabei geht es sprachlich recht kriegerisch zu. Von „Nichtangriffs-Vereinbarung“ und Friedenspakten ist die Rede.

NÜRNBERG Es hätte eine Jubiläumsveranstaltung werden können im Zivilprozess vor der 3. Zivilkammer am Nürnberger Landgericht, doch zum Feiern war niemandem zumute: Seit über 25 Jahren streiten sich die Nürnberger Glühweinhersteller um die Bezeichnungen ihrer lukrativen Produkte. Dabei geht es sprachlich recht kriegerisch zu.

Gestern verklagte Marktführer Hans Friedrich Gerstacker seinen Konkurrenten Dieter Blokesch auf die Unterlassung von lästigen Störfeuern. Denn der Chef der Blokesch-Gruppe (Heidelbeer- und Rauschgoldengel-Glühwein) hatte vor dem europäischen Patentamt in Alicante dagegen Widerspruch erhoben, dass Gerstacker seinen Renner, den Christkindles-Markt-Glühwein, dort auch europaweit als Marke eintragen lässt.

Wird ihm der Marktführer (geschätzter Ausstoß: über eine Million Liter Glühwein im Jahr) zu übermächtig? Blokesch schwieg. Sein Anwalt verwies auf einige Scharmützel, die Gerstacker noch 2007 gegen ihn angestrengt und vor Gericht verloren habe.

Kläger Gerstacker wiederum konterte: Man habe doch vor fünf Jahren und nach zig kostspieligen Prozessen auf Anraten von Richter Peter Rottmann einen Friedenspakt geschlossen – ja sogar eine „Nichtangriffs-Vereinbarung“. Jeder sollte sein Ding machen und vom anderen nicht gestört werden. „Ein Jahr lang haben wir darüber verhandelt“, erklärte Hans Friedrich Gerstacker und gab sich enttäuscht, „dass er nicht mehr gelten soll. Denn für mich gilt das Prinzip eines ordentlichen Kaufmanns, dass man sich an Vereinbarungen hält.“ Gerstacker produziere seit 30 Jahren den Christkindles-Markt-Glühwein. „Es war die Idee meines Vaters“, so Gerstacker stolz, „dieses Getränk nicht mehr als Hüttenfeuer oder sonst wie zu bezeichnen.“ Der Erfolg gab ihm Recht.

Nach längerem Zureden vom Gericht gab Blokesch doch nach, bekräftigte den Waffenstillstand und zog seinen Widerspruch zurück.

cis

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