Nicht mehr nur an Universitäten: Promotion an allen Hochschulen in Bayern möglich

Früher konnte man nur an Universitäten promovieren, Nachwuchstalente von den Fachhochschulen waren auf Kooperationen angewiesen. Binnen zwei Jahren hat sich das Bild gänzlich gewandelt.
von  AZ/dpa
An sämtlichen Hochschulen in Bayern kann nun der Doktortitel erworben werden (Symbolbild).
An sämtlichen Hochschulen in Bayern kann nun der Doktortitel erworben werden (Symbolbild). © Soeren Stache/dpa

Rund zweieinhalb Jahre nach einer entsprechenden Gesetzesänderung können Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler nun an allen Hochschulen in Bayern promovieren – auch an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen.

In München, Deggendorf, Rosenheim, Würzburg-Schweinfurt und Nürnberg sollen vier weitere Promotionszentren entstehen, kündigte Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an.

"Damit spannen wir ein lückenloses Netz für anwendungsstarke Forschung über den gesamten Freistaat – so wirkt Wissenschaft regional, mit extrem viel Potenzial", betonte Blume. "Industrie und Unternehmen profitieren enorm vom Fokus auf Anwendung und Praxis." Zugleich könnten die Hochschule ihre Leistungsfähigkeit in der Forschung voll entfalten und eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs ausbilden.

Auch Promotion an kirchlichen Hochschulen möglich

Ein neues Promotionszentrum gibt es - im Verbund - jetzt auch an der Katholischen Stiftungshochschule München und der Evangelischen Hochschule Nürnberg. Sie leisten laut Blume einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag und setzen ethische Leitplanken bei der Transformation. "Fortschritt muss wertebasiert sein, Hightech braucht Haltung", unterstrich der Minister. 

Früher konnten Interessierte nur an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen promovieren. Nachwuchstalente von den Fachhochschulen waren auf Kooperationen angewiesen.

Seit Februar 2023 konnten die Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Technischen Hochschulen jedoch auf der Grundlage des neuen Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes das fachlich begrenzte Promotionsrecht für besonders forschungsstarke Bereiche beantragen. Insgesamt gibt es an ihnen nun 22 Promotionszentren.

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