Neue Transparenz soll Zweckentfremdung von Wohnraum stoppen

Immer wieder landen leere Wohnungen auf Touristenportalen. Hier lässt sich viel mehr Geld verdienen als mit Dauermietern. Ein neues Online-Tool könnte den Kampf der Kommunen dagegen erleichtern.
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Das neue Registrierungsverfahren soll Bayerns Kommunen bessere Einblicke in den Markt der Online-Unterkunftsvermittler bieten - dadurch soll der Verlust von Wohnraum zugunsten von Ferienwohnungen verhindert werden. (Illustration)
Das neue Registrierungsverfahren soll Bayerns Kommunen bessere Einblicke in den Markt der Online-Unterkunftsvermittler bieten - dadurch soll der Verlust von Wohnraum zugunsten von Ferienwohnungen verhindert werden. (Illustration) © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
München

Bayerns Kommunen können künftig besser gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zugunsten von touristischen Angeboten vorgehen. Der Landtag in München stimmte für die Umsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung, die es Städten und Gemeinden erlaubt, ein digitales und bürokratiearmes Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietungen einzuführen. Wer dafür künftig seine Wohnung auf einer Online-Buchungsplattform wie Airbnb anbieten will, muss sich zunächst offiziell registrieren. Die dann vergebene Registrierungsnummer muss anschließend bei der jeweiligen Online-Plattform angegeben werden.

Knapper Wohnraum konkurriert mit Nutzung durch Touristen

Besonders Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt haben damit zu kämpfen. Ihnen stärkt der Freistaat mit dem neuen Bayerischen Zweckentfremdungsgesetz den Rücken. "Wohnraum in Großstädten und Tourismusregionen ist knapp und darf nicht schleichend dem regulären Mietmarkt verloren gehen. Wir unterstützen deswegen unsere Kommunen, wenn sie Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen besser in den Griff bekommen wollen", sagte Bauminister Christian Bernreiter (CSU). Bayern sei das erste Bundesland, das diesen Weg gehe.

 Zweckentfremdungsgesetz tritt zum 1. April 2026 in Kraft

Zugleich erhielten die Gemeinden die Möglichkeit, an dem EU-weit vorgesehenen Datenaustausch mit den Online-Plattformen teilzunehmen und die für den Vollzug notwendigen Vermietungsdaten über eine einheitliche digitale Zugangsstelle bei der Bundesnetzagentur abzurufen. Auf diese Weise können die Gemeinden kontrollieren, wer Wohnraum möglicherweise illegal für Kurzzeitvermietungen zweckentfremdet und so dem Wohnungsmarkt entzieht. Das reformierte Zweckentfremdungsgesetz tritt zum 1. April 2026 in Kraft.

Airbnb und andere Buchungsplattformen stehen insbesondere in Ballungsräumen in der Kritik, den Wohnraummangel zu verschärfen, weil Privatpersonen ihre Wohnungen lieber teurer an Kurzurlauber vermieten, als sie auf dem Mietwohnungsmarkt anzubieten.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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