Neue Regel auf der A8 in Oberbayern: Darauf müssen sich Autofahrer jetzt einstellen

Bei Stau runter von der Autobahn und stattdessen über die Dörfer? Das wird entlang der A8 im Landkreis Rosenheim künftig nichts mehr. Die Oberbayern nehmen eine bundesweite Vorreiterrolle ein.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
4  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Bei Stau muss man künftig auf der Autobahn bleiben: Zum ersten Mal in Deutschland gibt es im Landkreis Rosenheim künftig Durchfahrtsverbote für den Ausweichverkehr.
Bei Stau muss man künftig auf der Autobahn bleiben: Zum ersten Mal in Deutschland gibt es im Landkreis Rosenheim künftig Durchfahrtsverbote für den Ausweichverkehr. © Leonie Asendorpf/dpa

Bundesweit zum ersten Mal wird es im oberbayerischen Landkreis Rosenheim bei Stau auf der Autobahn 8 für den Ausweichverkehr Durchfahrtsverbote geben. Reisende dürfen von Freitag an insgesamt zehn Ausfahrten auf der A8 und der A93 nicht mehr nutzen, um schneller voranzukommen, kündigte Landrat Otto Lederer (CSU) in Frasdorf an. Die Sperrungen gelten jeweils von Freitag bis Sonntag sowie an Feiertagen. Menschen mit Zielen in der Region sind davon ausgenommen.

Auslöser der Sperrungen waren extreme Zustände durch eine Baustelle im Frühjahr, die sich nicht nur auf die Dörfer unmittelbar an der A8 auswirkten, sondern die komplette Region im Umkreis von bis zu 20 Kilometern lahmlegten. "Es kam hier zu Szenen, dass selbst in Wohngebieten Stau war, dass einspurige Gemeindeverbindungsstraßen blockiert waren und dass selbst über Feldwege plötzlich 40-Tonner gefahren sind", schilderte Lederer.

Polizei kontrolliert, es drohen Bußgelder

Künftig wird es bei Stau auf der Autobahn München-Salzburg an acht Abfahrten der A8 und zwei Abfahrten der A93 Durchfahrtsverbote für den Ausweichverkehr geben. Beide Routen sind Hauptachsen für den Reiseverkehr nach Österreich, Italien und Kroatien. Schilder auf den Autobahnen und an den Straßen weisen auf das Durchfahrtsverbot hin, dessen Einhaltung die Polizei kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Vorbild für die Maßnahme ist das angrenzende österreichische Bundesland Tirol, wo schon länger ganz ähnliche Regelungen in Kraft sind. Auch gibt es in der Region bereits Ausweichverbote für Lastwagen, wenn es sich auf der Inntalautobahn staut, weil Österreich Dosierverkehr angeordnet hat. 

Mit den Durchfahrtsverboten auch für Autofahrer könnte der Landkreis Rosenheim nun selbst zum Vorbild werden: Es gebe schon jetzt viele Nachfragen aus anderen betroffenen Landkreisen, berichtete Lederer. Auch der ADAC Südbayern geht davon aus, dass die Verbote Signalwirkung für andere Regionen haben dürften.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
4 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • kritischer Leser am 13.08.2025 21:13 Uhr / Bewertung:

    Auf dem Kennzeichen meines Kfz pappt eine Plakette, die bescheinigt, daß für dieses Fahrzeug die Kfz-Steuer entrichtet wurde. Damit habe ich das Recht erworben, mit diesem Kfz jede öffentliche Straße zu befahren. Ob das nun den Anwohnern paßt, oder nicht. Oder muß ich mir künftig die Erlaubnis der Anwohner einholen, bevor ich die Straße in deren Siedlung befahren darf? Vielleicht will ich gar nicht auf der Autobahn fahren, weil mir die Landstraße besser gefällt. Und iatz?

    Antworten lädt ... Kommentar melden
  • doket am 14.08.2025 09:54 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von kritischer Leser

    Seit wann erwirbt man mit der Bezahlung irgendeiner Steuer irgendwelche Rechte? Steuern sind per Definition nicht zweckgebunden.
    Schauen Sie mal in §45 StVO dann werden Sie feststellen, dass die zuständigen Behörden selbstverständlich Beschränkungen für öffentliche Straßen erlassen können.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
  • Der wahre tscharlie am 13.08.2025 18:10 Uhr / Bewertung:

    Ach herrje, da hat man etwas von den Tirolern abgeschaut.
    Nur gibt es bei uns eine Ferienreiseverordnung die besagt, dass LKW vom 1. Juli bis 31. August an Samstagen von 7 bis 20 Uhr nicht auf Autobahnen fahren dürfen. Wegen der Urlauber halt.
    Aber man durfte auf den Landstrassen fahren.
    Und jetzt wird diese "Erlaubnis" auch noch zunichte gemacht.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.