Nervenkrieg: Häftling nimmt Psychologin als Geisel

Der Mörder Roland K. fesselte die Therapeutin und vergewaltigte sie – Prozess beginnt.
ASCHAFFENBURG Roland K. ist hochgefährlich: Vor 25 Jahren hatte ihn das Landgericht Aschaffenburg wegen mehrerer Vergewaltigungen und der Ermordung eines seiner Opfer (25) zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt steht der inzwischen 51-Jährige wieder vor dem Richter! Der Mörder ist wegen Geiselnahme und zweifacher Vergewaltigung angeklagt. Hinter Gittern wurde eine Psychologin des Hochsicherheitsgefängnisses in Straubing sein Opfer. In dem Prozess, der jetzt in Regensburg beginnt, geht es auch um die Sicherungsverwahrung.
Roland K., der zum Tatzeitpunkt bereits über 24 Jahre in Straubing einsaß, hatte die Leiterin der sozialtherapeutischen Abteilung der JVA in der Nacht zum 8. April 2009 mit einem 23 Zentimeter langen Messer bedroht, als Geisel genommen, gefesselt und mehrfach sexuell missbraucht.
Ein Nervenkrieg: Sieben Stunden lang befand sich die 49-Jährige in der Gewalt des Häftlings, ehe es Polizeipsychologen nach langwierigen Verhandlungen gelang, den Mann zum Aufgeben zu bewegen. Die Psychologin, die damals schweren seelischen Schaden nahm, kannte den Täter sehr gut. Vier Jahre lang war sie die Therapeutin des 51-Jährigen.
Nach der Geiselnahme in dem Gefängnis kündigte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) ein neues Sicherheitskonzept für die Justizvollzugsanstalten im Freistaat und mehr Personal an.
Nachdem zunächst unklar war, wie der 51-Jährige in den Besitz des Messers gekommen war, wurden auch die Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Vor dem Betreten ihrer Unterkünfte müssen die etwa 860 Häftlinge seitdem sogenannte Metalldetektorrahmen passieren, wie man sie von den Flughäfen kennt. Auch die Zellen werden seit der Tat mehrmals im Monat durchsucht.
Ein pensionierter Justizbeamter der JVA hatte damals Medien gegenüber erklärt, dass es für die Häftlinge in Straubing nicht schwierig sei, an Messer zu kommen. An Insassen, die sich in ihrer Freizeit mit Schnitzarbeiten beschäftigten, würden entsprechende Geräte ausgegeben. Und auch aus dem Speisesaal könnten Häftlinge Messer mit in ihre Zellen nehmen.
Ein weiterer Anklagepunkt im ersten Prozess 1985 war Gefangenenmeuterei, weil der Angeklagte während der Untersuchungshaft in der JVA Aschaffenburg einen Vollzugsbeamten niedergeschlagen, gefesselt und als Geisel genommen hatte. Zusammen mit einem Komplizen war er danach über das Dach des Gefängnisses geflohen, wenig später aber wieder festgenommen worden. Ann Hauer