PASSAU - Urteil gegen den Neonazi Thomas Wulff: Weil er bei der Beerdigung eines Rechtsextremisten verbotene Flaggen ins Grab legte, muss er jetzt zahlen. Ansicht des Gerichts: „ Die Geldstrafe ist ausreichend“
„Ich wollte, dass die Fahnen da bleiben. Es waren die Fahnen des Toten, die sollten bei ihm bleiben
.“
Der bundesweit bekannte Neonazi Thomas Wulff hat gestanden, bei der Beerdigung eines Rechtsextremisten im Juli 2008 die verbotene Reichskriegsflagge über den Sarg gebreitet zu haben.
Das Urteil des Amtsgericht Passau: Wulff muss wegen der Verwendung verfassungswidriger Symbole 1200 Euro Strafe zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Haft gefordert.
Nach Ansicht des Gerichts hatte es sich nicht um eine bewusste Provokation der Öffentlichkeit gehandelt. Das Hakenkreuz sei nur ganz kurz zu sehen gewesen. Deshalb sei die Geldstrafe ausreichend. Wulff hatte gestanden,
zwei Fahnen – darunter die Nazi-Version der Reichskriegsflagge mit dem Hakenkreuz – über den im offenen Grab liegenden Sarg des Altnazis Friedhelm Busse geworfen
zu haben
.
Er habe versucht,
die Fahnen, die ihm andere Teilnehmer der Beerdigung gegeben hätten, unauffällig über den Sarg zu breiten.
„Das war für mich eine Frage der Ehre.“
In der Nähe hätten Zivilpolizisten gestanden, er habe einen Polizeieinsatz verhindern wollen.
Der Verteidiger stellt Befangenheitsantrag gegen den Richter
Die Beisetzung, zu der Rechtsextremisten aus ganz Deutschland angereist waren, hatte vergangenes Jahr d
en Passauer Polizeichef
Alois Mannichl auf den Plan gerufen. Nach dem Messerangriff auf Mannichl im vergangenen Dezember wurde dieses Attentat auch mit dem Polizeieinsatz bei der Beerdigung in Zusammenhang gebracht. Bisher tappen die Ermittler auf der Suche nach dem Attentäter im Dunkeln.
Wulffs Verteidiger, der Rechtsanwalt und stellvertretende NPD-Vorsitzende Jürgen Rieger, stellte einen Befangenheitsantrag gegen Richter Hans Wastlhuber. Sein Vorwurf
:
D
er Richter habe eine vorgefasste Meinung.
Wastlhuber hatte zum Abschluss der Beweisaufnahme am Montag gesagt: „Passt“.
Der Antrag wurde am Vormittag geprüft.
Kurzzeitig übernahm ein anderer Richter, dann wurde der Antrag abgelehnt.