Nach Zug-Schießerei: Lebenslange Haft gefordert

Eine Routinekontrolle in einem Zug nach Oberstdorf eskaliert. Nach einer wilden Verfolgungsjagd und einer Schießerei stirbt ein 20-Jähriger. Für seinen Komplizen fordert die Anklage nun die Höchststrafe.
dpa |
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Der Angeklagte Michael W. (l.)am 26.02.15 im Landgericht Kempten. (Archivbild)
dpa Der Angeklagte Michael W. (l.)am 26.02.15 im Landgericht Kempten. (Archivbild)

Kempten - Ein Jahr nach einer Schießerei in einem voll besetzten Zug im Allgäu hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine lebenslange Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Der 45-Jährige habe in Tötungsabsicht gehandelt, als er auf einen Polizeibeamten schoss, sagte der Staatsanwalt am Dienstag vor dem Landgericht Kempten. Zeugen hätten gehört, wie der Mann "Ich knall euch ab, ihr kriegt mich nicht" gerufen habe. Der Verteidiger forderte ein mildes Urteil, ohne ein bestimmtes Strafmaß zu nennen. Das Urteil fällt an diesem Mittwoch.

Nach einer Routinekontrolle war es zur Schießerei in dem Regionalzug München-Oberstdorf gekommen. Zwei Bundespolizisten wollten den per Haftbefehl gesuchten Begleiter des 45-Jährigen festnehmen. Der 20-Jährige sprang aus der fahrenden Bahn und starb bei dem Fluchtversuch. Der Angeklagte sprang ebenfalls und überlebte mit schwersten Verletzungen. Auch die beiden Bundespolizisten wurden schwer verletzt. Einem rettete eine Schutzweste vermutlich das Leben.

Nach Auffassung des Staatsanwalts handelte der Angeklagte aus einem nichtigen Anlass: "Er hat zunächst nichts zu befürchten gehabt." Schließlich wollten die Bundespolizisten nicht ihn, sondern seinen Begleiter festnehmen. "Hätte er nichts weiter gemacht, wäre die Situation nicht außer Kontrolle geraten." Stattdessen habe der Angeklagte in der Absicht, die Festnahme seines Komplizen oder seine eigene zu verhindern, die Waffe eines der Beamten an sich genommen und damit geschossen. Dabei habe er aus niedrigen Beweggründen, kaltblütig und rücksichtslos gegenüber den Zuginsassen gehandelt.

 

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