Nach X-Posts mit "Hitlergruß" – Angeklagter geht in Berufung

Ein Mann aus Unterfranken soll im Internet mehrere verfassungsfeindliche Inhalte geteilt haben. Ein erstes Urteil will der Angeklagte aber nicht hinnehmen.
dpa |
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Die Ermittlungen gegen den 64-Jährigen waren wegen eines mutmaßlich beleidigenden X-Posts über den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in Gang gekommen.
Die Ermittlungen gegen den 64-Jährigen waren wegen eines mutmaßlich beleidigenden X-Posts über den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in Gang gekommen. © Daniel Vogl/dpa
Haßfurt

Ein Mann aus Unterfranken soll eine Geldstrafe wegen mehrerer rechtswidriger Posts auf X zahlen - doch das sieht der 64-Jährige nicht ein. Die Verteidigung habe Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Haßfurt eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Nun muss sich das Landgericht Bamberg mit dem Fall befassen. 

Das Amtsgericht hatte den Angeklagten am 18. Juni in vier Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen und 55 Tagessätze zu je 15 Euro verhängt.

Aus Sicht des Vorsitzenden Richters gibt es keine Zweifel, dass der Angeklagte aus dem Landkreis Haßberge im vorigen Jahr mehrere Posts mit strafbaren Inhalten auf der Plattform X verbreitet hat. 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Senioren vorgeworfen, auf der Plattform mehrere Bilder mit NS-Bezug und Kommentaren zu aktuellen politischen Themen verbreitet zu haben. Darunter etwa ein Bild, das Adolf Hitler bei einem Handschlag mit einem Geistlichen zeigt und mehrere Männer, die dazu einen sogenannten Hitlergruß machen. 

Habeck-Post brachte Ermittlungen in Gang

Ursprünglich war das Verfahren gegen den Mann im August 2024 wegen eines X-Posts mit einer mutmaßlichen Beleidigung des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) in Gang gekommen. Der Post soll ein Porträtfoto von Habeck und den Schriftzug "Schwachkopf Professional" gezeigt haben. 

Der Post wurde über ein Online-Meldeportal des Bundeskriminalamtes angezeigt. Wenige Tage später veranlasste die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung bei dem Mann. Dabei stellte die Polizei ein Tablet sicher und stieß auf weitere möglicherweise strafbare Inhalte und Äußerungen des Mannes.

Die Ermittlungen wegen des "Schwachkopf"-Posts wurden laut Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt. Der Vorwurf der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens falle aufgrund der anderen Vorwürfe gegen den Mann und die dafür zu erwartende Strafe "nicht beträchtlich ins Gewicht", hieß es.

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